Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 117

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 117 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 117); ?117 Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ? 29 die gesellschaftlichen Gerichte auch ueber Verfehlungen. Bei Verfehlungen ist im Unterschied zu Vergehen fuer das Taetigwerden der gesellschaftlichen Gerichte die Uebergabe durch ein staatliches Organ keine zwingende Voraussetzung. Ueber eine Verfehlung beraten die Konflikt- und Schiedskommissionen, wenn ihnen solche Sachen von der DVP oder einem Diziplinarbefug-ten uebergeben werden oder wenn ein Geschaedigter selbst Antrag auf Beratung bei der Schieds- oder Konfliktkommission stellt. An den Inhalt dieser Uebergabeentscheidungen bzw. gestellten Antraege werden auch bestimmte Anforderungen gestellt, um eine gruendliche Beratung zu sichern. Sie sind in den besonderen gesetzlichen Bestimmungen ueber die gesellschaftlichen Gerichte enthalten (?31 SchKO, ? 33 KKO). ?29 Erziehungsmassnahmen (1) Die gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege koennen im Ergebnis ihrer Beratung ueber Vergehen folgende Erziehungsmassnahmen festlegen: 1. Die Verpflichtung des Buergers, sich bei dem Geschaedigten oder vor dem Kollektiv zu entschuldigen, wird bestaetigt, oder ihm wird eine solche Pflicht auferlegt. 2. Die Verpflichtung des Buergers, Schadenersatz in Geld nach den Rechtsvorschriften zu leisten oder den angerichteten Schaden durch eigene Arbeit wiedergutzumachen, wird bestaetigt, oder ihm wird eine solche Pflicht aeuferlegt. 3. Die Verpflichtung des Buergers, in seiner Freizeit bis zu 20 Stunden unbezahlte gemeinnuetzige Arbeit zu leisten, wird bestaetigt. 4. Andere Verpflichtungen des Buergers, die darauf gerichtet sind, ein dem sozialistischen Recht entsprechendes Handeln zu entwickeln, zu foerdern und zu gewaehrleisten, werden bestaetigt. 5. Dem Buerger wird eine Ruege erteilt. 6. Dem Buerger wird die Pflicht auferlegt, eine Geldbusse von 10 bis 500 M zu zahlen. (2) Die gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege koennen Verpflichtungen einer Brigade, einer Hausgemeinschaft oder eines anderen Kollektivs oder eines Buergers zur Erziehung des Rechtsverletzers bestaetigen. (3) Die Verpflichtung des Buergers zur Wiedergutmachung des Schadens erfolgt im Einvernehmen mit dem Geschaedigten. (4) Die gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege koennen Empfehlungen an die Leiter der Betriebe, der staatlichen Organe und Einrichtungen, die Vorstaende der Genossenschaften und die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen geben. Diese sind verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Beim Antrag auf Beratung ueber eine Verfehlung ist die Verjaehrungsfrist von sechs Monaten zu beachten (vgl. BG Suhl, NJ 1971/21, S. 652, BG Cottbus, Der Schoeffe 1973/1, S. 31). Voraussetzung fuer die Uebergabe von Verfehlungen ist, dass der Sachverhalt tatbezogen aufgeklaert und die wichtigsten Umstaende der Persoenlichkeit des Rechtsverletzers festgestellt sind. Das gesellschaftliche Gericht muss nach jeder Uebergabe bzw. Antragstellung beurteilen, ob eine Verfehlung vorliegt. Kommt es zu der Auffassung, dass die Handlung ein Vergehen ist, muss die Ueberpruefung durch die DVP veranlasst werden (vgl. ? 2 Anm. 3, ? 3 Anm. 1 und 2 der 1. DVO zum EGStGB/ StPO).;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 117 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 117) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 117 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 117)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen.

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