Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 110

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 110 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 110); ??26 Allgemeiner Teil 110 und Sicherheit lim Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs gemacht haben, sollten die Leiter bzw. Leitungen anderen Kollektiven uebermitteln, um dadurch weiteren Straftaten verbeugen zu koennen. Hierbei ist besonders die Mitarbeit der Mitglieder der Konfliktkommission und der Schoeffen anzustreben. Die zu treffenden Massnahmen muessen verstaendlich, kontrollier- und abrechenbar sein und den Werktaetigen bekanntgemacht werden. Positive Ergebnisse werden dann erzielt, wenn Ordnung, Disziplin iund Sicherheit :zum Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs gemacht wurden. 4. Die Schlussfolgerungen und Massnahmen im Zusammenhang mit einer Straftat sind so zu gestalten, dass sie nicht nur auf den Taeter, sondern auch auf andere vorbeugend wirken, die in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und Disziplin noch ungefestigt sind. Dabei ist insbesondere auf die klassenmaessige Erziehung der Werktaetigen, die Erhoehung von Ordnung und Disziplin, den Schutz des Volkseigentums und der Volkswirtschaft und die sinnvolle Freizeitgestaltung hinzuwirken. 5. Bewaehrt haben sich in diesem Zusammenhang die Durchfarung von Rechts-bzw. Sicherheitskonferenzen in Betrieben oder auf territorialer Ebene und der Erlass entsprechender Weisungen der Betriebsleiter, in denen verallgemeinerungsfaehige Schlussfolgerungen aus Straftaten zu deren Verhuetung gezogen wurden. Wichtig ist, dass die Verantwortung der Leiter fuer die Kriminalitaetsvorbeugung und -bekaempfung und fuer die Erziehung Straffaelliger exakt festgelegt wird. Positive Wirkungen zeigten sich auch dort, wo im Zusammenhang mit dem Kampf um den Titel ?Kollektiv der sozialistischen Arbeit? die kriminalitaetsvorbeugenden und erzieherischen Aufgaben Gegenstand der Verpflichtung bzw. des sozialistischen Wettbewerbs waren. 6. Die Erfuellung der sich aus ? 26 ergebenden Pflichten schliesst ein, dass die Ju- sitz- und Sicherheitsorgane sowie die gesellschaftlichen Gerichte gemaess Art. 3 Abs. 3 systematisch den staatlichen Organen und Leitern der Wirtschaftseinrichtungen, den gesellschaftlichen Organen der Betriebe und erforderlichenfalls auch der Wohngebiete die notwendigen Informationen ueber die jeweilige Strafsache vermitteln, indem sie insbesondere Verfahren gemaess ? 256 StPO auswerten, Verfahren vor erweiterter Oeffentlichkeit durchfuehren, die jeweils geeignetste Massnahme, wie Gerichtskriftik, Protest, Hinweise oder andere Massnahmen (vgl. ? 19 StPO, ? 29 ff. St AG) an wenden, Schoeffen und Schoeffenkollektive in den Betrieben und Wohngebieten gemaess ? 45 GVG sowie ?? 52 und 338 ff. StPO einbeziehen, die Mitwirkung der Werktaetigen im Strafverfahren gemaess Art. 6 StGB und ? 4 StPO organisieren, die Aktivitaeten der gesellschaftlichen Gerichte gemaess ? 21 GGG, ?? 15, 16 KKO und SchKO nutzen. Die Informationen sind so zu gestalten und so zu verwerten, dass eigenverantwortliche, erzieherische und vorbeugende Massnahmen der Werktaetigen, ihrer Kollektive und Leitungskraefte im betreffenden Bereich eingeleitet werden. Sie koennen schriftlich oder muendlich uebermittelt werden. Die Erfahrungen von Schoeffen und Vertretern der Kollektive sind hierbei zu beruecksichtigen. 7. Informationspflichten gegenueber Leitern und Leitungen bestehen auch fuer die Leiter der Strafvollzugseinrichtungen (? 56 Abs. 2 StVG). Sie unterstuetzen damit die zustaendigen oertlichen Organe bei der Realisierung der in ? 46 StGB und im Wiedereingliederungsgesetz festgelegten Grundsaetze und Verantwortlichkeiten fuer die Wiedereingliederung Strafentlassener. 8. Die sich aus ? 26 ergebende Rechenschaftspflicht der Leiter ueber die Erfuellung ihrer Pflichten besteht gegenueber der Volksvertretung bzw. den ihnen ueberge-;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 110 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 110) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 110 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 110)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen hervorrufen oder auslöson können. Das betriffta, Versorgungsfragen, aktuelle außenpolitische Ereignisse, innenpolitische Maßnahmen, vom Gegner inszenierte Hetzkampagnenä, und Festlegung Anregung geeigneter vorbeugender offensiver Maßnahmen im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten.

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