Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 61

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 61 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 61); 61 Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ausgeschaltet hat. Verfolgt der Täter von der Mehrzahl der möglichen Folgen nur eine als besonderes Ziel, während die anderen ihm relativ gleichgültig oder sogar nicht erwünscht waren, liegt unbedingter Vorsatz vor, wenn dem Täter bewußt war, daß zwischen dem angestrebten Ziel und den weiteren Folgen ein notwendiger Zusammenhang bestand, so daß das Ziel nicht erreichbar war, ohne die anderen Folgen gleichfalls herbeizuführen. 4. Die Besonderheit des bedingten Vorsatzes (Abs. 2) besteht demgegenüber darin, daß der Täter bei der Entscheidung zu einem bestimmten nicht unbedingt deliktischen Verhalten erkennt, daß er mit seinem geplanten Verhalten auch eine Straftat verwirklichen könnte, die er eigentlich nicht anstrebt. Der Täter ist damit vor eine besondere Entscheidungslage gestellt. Da er die Wahrscheinlichkeit, daß er mit seinem geplanten Verhalten zugleich auch eine Straftat verwirklichen könnte, nicht mit Sicherheit auszuschließen vermag, muß er sich entscheiden, ob er sein Vorhaben aufgibt, um die deliktischen Folgen zu vermeiden, oder ob er es weiter verfolgt, und damit alle jenen Bedingungen setzt, die zur Verwirklichung des als möglich vorausgesehenen Delikts führen. Entscheidet er sich unter diesen objektiv und subjektiv reflektierten Bedingungen dennoch dazu, sein eigentliches Ziel zu verfolgen, handelt er hinsichtlich der verwirklichten Straftat mit bedingtem Vorsatz. Hierbei entstehen Fragen der Abgrenzung zur Fahrlässigkeit in Gestalt der bewußten Leichtfertigkeit (§ 7). Der grundlegende Unterschied in der psychischen Situation zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Leichtfertigkeit besteht darin, daß der bewußt leichtfertig handelnde Täter die Möglichkeit der Verwirklichung einer Straftat zwar auch voraussieht, aber sich zu seinem Handeln nur entscheidet, weil er auf Grund der objektiven Umstände und seiner eigenen Fähigkeiten (zwar leichtfertig, aber immerhin mit einer gewissen inneren Berechtigung) darauf vertraut, daß er eine Straftat vermeiden wird. Fahrlässigkeit Vorbemerkung 1. Die Fahrlässigkeit besteht in einer schwerwiegenden Disziplinlosigkeit des Rechtsverletzers gegenüber bedeutenden rechtlichen Pflichten, die schwere Schäden oder ernste Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen oder die allgemeine Sicherheit herbeiführt. Das Strafrecht der DDR gestaltet die Fahrlässigkeit als kriminelles Verschulden aus, dessen Kern die persönliche Verantwortungslosigkeit des Rechtsverletzers bei der Bestimmung seines objektiven Verhaltens bildet. Die Fahrlässigkeit ist nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv eine gesellschaftlich nicht ver- tretbare Fehlleistung desjenigen, der strafrechtlich bedeutsame Folgen herbeigeführt hat. Nicht nur aus der generellen Bestimmung über die Schuld (§ 5), sondern auch aus der Fassung der Bestimmungen über die Fahrlässigkeit (§ 7, § 8 i. Verb. m. § 10 über den Schuldausschluß) geht eindeutig hervor, daß das Strafrecht der DDR jegliche Erfolgshaftung für lediglich äußerlich verursachte Schäden ablehnt. Fahrlässiges Verschulden liegt nur vor, wenn die herbeigeführten Schäden oder Gefahren das Ergebnis einer bewußten oder einer unbewußten Pflichtverletzung sind, die ihrerseits gesellschaftlich verantwortungslos ist.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 61 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 61) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 61 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 61)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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