Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 582

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 582 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 582); §261 Besonderer Teil 582 großer Erregung des Täters, aus mangelndem Vertrauen in die eigenen Kräfte, aus Überschätzung des Gegners usw. entsteht. 3. Ein freiwilliges Gefangengeben liegt dann vor, wenn der Täter seine Pflicht gegenüber der DDR, so lange zu kämpfen, bis er dazu nicht mehr imstande ist, nicht erfüllt, sondern sich dem Feind ergibt. Die Freiwilligkeit setzt subjektiv den Willen beim Täter voraus, nicht mehr kämpfen zu wollen, obwohl er erkennt, daß er dazu objektiv noch in der Lage ist. 4. Unter Feind ist eine bewaffnete militärische oder sonstige Truppe zu verstehen, die militärische Angriffe gegen die DDR oder ihre Verbündeten unternimmt. Das werden in der Regel reguläre Truppen eines Aggressors sein. Es kann sich aber auch um bewaffnete Kommandotrupps, um Kbmmandos der gewaltsamen Aufklärung, um bewaffnete Provokationstrupps, um Luftraumverletzer usw. handeln. Unter Feind im Sinne des Gesetzes ist jedoch nicht der einzelne bewaffnete Terrorist oder Verletzer der Staatsgrenze zu verstehen. 5. Kriegsmittel sind die Gesamtheit der Waffen, Geräte, Fahrzeuge oder anderen Gegenstände der Kampftechnik, Anlagen, Reserven, Ausrüstungen und sonstige Mittel, die der Landesver- ' teidigung zugeführt sind oder werden. 6. Truppen sind alle Einheiten, Truppenteile und Verbände, die Kampfhandlungen durchführen oder sicherstellen bzw. dafür vorgesehen sind. 7. Strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt vorsätzliches Handeln voraus. Soweit es sich um das Gefangengeben handelt, muß der Vorsatz die Freiwilligkeit umfassen und das Motiv Feigheit oder Mutlosigkeit sein. Diese Motive müssen auch bei der Weigerung des Gebrauchs der Waffe, beim sonstigen objektiv feigen Verhalten vor dem Feind und beim Uberlassen von Kriegsmitteln oder Truppen an den Feind vorliegen. §261 Verletzung der Dienstvorschriften über den Wadi-, Streifen- oder Tagesdienst (1) Wer als Angehöriger einer Wache oder Streife die Dienstvorschriften oder andere Weisungen über den Wadi- oder Streifendienst verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer zum Tagesdienst vergattert ist, dabei Dienstvorschriften oder andere Weisungen für se'ine Dienstdurchführung verletzt und dadurch vorsätzlich oder fahrlässig schwere Folgen verursacht. (3) Wer die Tat im Verteidigungszustand begeht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. 1, Grundanliegen dieser Bestimmung ist der Schutz einer ordnungsgemäßen Durchführung der im Gesetz genannten Dienste im Interesse der Gewährleistung der Sicherheit der Soldaten, Unteroffiziere, Fähnriche und Offiziere sowie der militärischen Objekte und Anlagen und einer strengen militärischen Disziplin und Ordnung sowohl innerhalb als auch außerhalb militärischer Objekte.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 582 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 582) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 582 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 582)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der körperlichen Durchsuchung sowie deren anzuwendenden Mittel und Methoden stehen, sind in der Fachschulabschlußarbeit des Genossen Hauptr.ar. Müller, Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig, enthalten. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und anderen Formen der subversiven Tätigkeit und ergänzen diese. Insbesondere vorn imperialistischen Herrschaftssystem der und Westberlins gehen spontan-anarchische Wirkungen aus von der historisch bedingten hohen ökonomischen Leistungskraff.

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