Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 550

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 550 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 550); §242 Besonderer Teil 550 setzt Vorsatz voraus. Der Täter muß mit der Zielstellung handeln, durch sein Verhalten im Rechtsverkehr zu täuschen. Er muß danach auch über die Verwendungsmöglichkeit der Urkunde unterrichtet gewesen sein. Die irrige Annahme des Täters, es handle sich um eine unechte Urkunde, schließt den Vorsatz nicht aus. §242 Falschbeurkundung (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine Urkunde eines Staats- oder Wirtschaftsorgans, einer gesellschaftlichen Institution, eines Notars oder einer gesellschaftlichen Organisation (öffentliche Urkunde) zum Beweis rechtserheblicher Tatsachen inhaltlich falsch herstellt, diese Herstellung bewirkt oder von einer solchen Urkunde mit falschem Inhalt Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. 1. Gegenstand der Straftat ist eine öffentliche Urkunde. Sie ist eine Erklärung, die allgemeine Beweiskraft besitzt. öffentliche Urkunden, die von den im Gesetz genannten Stellen angefertigt werden, sind bestimmt, rechtserhebliche Tatsachen zu beweisen, öffentliche Urkunden sind u. a. der Personalausweis, die Dienstausweise der Staats- und Wirtschaftsorgane, Diplome einer Hochschule oder einer Universität, Sparkassenbücher, Mitgliedsbücher gesellschaftlicher Organisationen sowie der Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung, Beurkundungen im Personenstandswesen. 2. Inhaltlich falsches Herstellen der öffentlichen Urkunde liegt vor, wenn sich die besondere Beweiskraft dieser Urkunde auf diesen Erklärungsinhalt bezieht. Beispielsweise bewirkt ein Zeuge, der eine falsche Aussage macht, keine inhaltlich falsche Herstellung des Gerichtsprotokolls, weil die Beweiskraft des Protokolls der Hauptverhandlung sich nicht auf den Inhalt der Aussage bezieht. Strafrechtliche Verantwortlichkeit ist aber gegeben, wenn er falsche Angaben zur Person macht (vgl. § 33 Abs. 1, § 253 StPO). Das Bewirken der inhaltlich falschen Herstellung einer öffentlichen Urkunde ist eine spezielle Form der mittelbaren Täterschaft. Dabei handelt der für die Herstellung der Urkunde zuständige Bearbeiter im guten Glauben, weshalb Anstiftung nicht vorliegt. Eine wesentliche Besonderheit dieser Begehungsweise besteht darin, daß der Täter, der die inhaltlich falsche Herstellung der öffentlichen Urkunde bewirkt, eine solche Urkunde im Rahmen seiner Verantwortung und Pflichten selbst nicht ausfertigen könnte. Auch das Gebrauchmachen von solchen öffentlichen Urkunden erfüllt den Tatbestand. 3. Strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen inhaltlich falscher Herstellung setzt voraus, daß der Aussteller für die Anfertigung der öffentlichen Urkunde zuständig ist. 4. Strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt vorsätzliches Handeln mit dem Ziel der Täuschung im Rechtsverkehr voraus.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 550 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 550) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 550 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 550)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß die Besonderheit der Tätigkeit in einer Untersuchungshaftanstalt des vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß die Mitarbeiter der Linie stärker als in vielen anderen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren im Mittelpunkt der Schulungsarbeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X