Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 540

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 540 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 540); Besonderer Teil 540 die ihm bekannten Umstände auch richtig wertet und die Vortat auf Grund dessen als Verbrechen einschätzt. Maßgebend ist nur der Nachweis der für diese Einschätzung dem Täter bekannten Umstände, z. B. der Nachweis, daß der Täter wußte, daß der begünstigte Dieb bereits mehrfach wegen Diebstahls mit Freiheitsstrafe vorbestraft ist, daß der begünstigte Brandstifter durch seine Tat den Tod eines Menschen mit verursachte usw. Die des Vorteils wegen vorgenommene Begünstigung ist ebenfalls ein erschwerender Umstand. 8. Wurde die persönliche Begünstigung einem nahen Angehörigen (§ 226 Abs. 2) gewährt, so ist von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abzusehen (Abs. 3) Das gilt für alle Delikte. Umfaßt die Tat neben der persönlichen auch die sachliche Begünstigung, findet Abs. 3 keine Anwendung. 9. Auch für den Begünstiger kann sich eine Pflicht zum Schadenersatz in der Regel gesamtschuldnerisch mit dem Begünstigten ergeben (OG-Urteil vom 30.10. 1975/2 b Ust 16/75). §234 Hehlerei (1) Wer seines Vorteils wegen Gegenstände, von denen er weiß oder von denen er nach den ihm bekannten Umständen annehmen muß, daß sie durch eine mit Strafe bedrohte Handlung erlangt sind, erwirbt, in sonstiger Weise an sich bringt oder seines Vorteils wegen beim Absatz solcher Sachen mitwirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Hat der Täter die Straftat wiederholt oder mit anderen gemeinschaftlich begangen oder sind ihm die Umstände bekannt, nach denen die Vortat als Verbrechen zu beurteilen ist, wird er mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. (3) Der Versuch ist strafbar. 1. Diese Bestimmung sichert die Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane. Gleichzeitig schützt sie das sozialistische und das persönliche Eigentum sowie die Volkswirtschaft vor kriminellen Angriffen (vgl. NJ 1973/22, S. 678, OG-Urteil vom 15.1. 1976/2 b Zst 37/75). Wegen Hehlerei ist strafrechtlich verantwortlich, wer Sachen erwirbt, Sachen in sonstiger Weise an sich bringt, am Absatz von Sachen mitwirkt, obwohl er weiß oder nach den ihm bekannten Umständen annehmen muß, daß sie durch eine strafbare Handlung erlangt wurden. Der Täter muß also von der strafbaren Handlung des Vortäters wissen, oder er muß die Umstände kennen, die zu dem entsprechenden Schluß zwingen. Strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt Vorsatz voraus. 2. Erwerben ist eine besondere Form des Ansichbringens. Es besteht in der Erlangung der tatsächlichen Verfü-gungs- bzw. Mitverfügungsgewalt über eine Sache. Der Abschluß eines Kaufvertrages allein ist deshalb noch kein Erwerben. Ansichbringen einer Sache ist gleichbedeutend mit Erlangen der Sache im tatsächlichen Sinne, auch wenn nur zum sofortigen Verzehr. Allein das Wissen um eine Aufbewahrung gestohlener;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 540 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 540) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 540 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 540)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung. Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten Mdl-Publikat ionsabteilung. Die Anzeigenaufnahme und die Prüfung des Sachverhaltes Mdl-Publikationsabteilung Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Kleines Lexikon für Kriminalisten Ministerium des Innern - Publikationsabteilung. Die Methoden zur Wiedererkennung von Personen und von Sachen Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Grundsätzliche Bemerkungen zum Beweis-wert der Aussagen von Beschuldigtem Forum der Kriminalistik, Sozialistische Kriminalistik Allgemeine kriminalistische Theorie und Methodologie Lehrbuch, Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin Bedürfnisse und Interessen als Triebkräfte unseres Handelns, Schriftenreihe Wissenschaftlicher Kommunismus -Theorie und Praxis, Dietz Verlag Berlin. Zur Wechselwirkung von objektiven und subjektiven Faktoren bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialis tischen Gesellschaft spezifische und grundsätzliche Forschungsergebnisse von Zank О.,vgl Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag,a.

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