Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 54

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 54 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 54); §4 Allgemeiner Teil 54 zur Anwendung anderer Arten der rechtlichen Verantwortlichkeit zu ergreifen sind. Sie sollten den zuständigen staatlichen Organen oder geschädigten Bürgern entsprechende Hinweise und Empfehlungen geben. So kann z. B. dem betreffenden Leiter empfohlen werden, den Rechtsverletzer disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen. Stellt die Rechtsverletzung eine Ordnungswidrigkeit dar, kann dem zuständigen Organ die Empfehlung gegeben werden, ein Ordnungsstrafverfahren einzuleiten. 7. Die allgemeinen Grundsätze des StGB, so auch die Bestimmungen des § 3, werden in anderen Strafbestimmungen konkretisiert (vgl. für die Verfeh- lungen § 4 Anm. 2). Bei einer Anzahl von Bestimmungen wird in Anmerkungen auf die Möglichkeit der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit hingewiesen (§§ 134, 170, 173, 175, 176, 187, 201, 213, 215, 218, 223, 250). Diese erfolgt auf der Grundlage der entsprechenden Ordnungsstrafbestimmung. Die Anmerkungen im StGB weisen auf diese hin, sind jedoch selbst keine Ordnungsstraftatbestände. § 3 ist nur anzuwenden, wenn spezielle Bestimmungen nicht vorhanden sind, aber wegen Geringfügigkeit keine Straftat vorliegt. Ansonsten ist auf der Grundlage der speziellen Normen zu entscheiden, z. B. § 1 Abs. 2 1. DVO zum EGStGB/StPO. §4 (1) Verfehlungen sind Verletzungen rechtlich geschützter Interessen der Gesellschaft oder der Bürger, bei denen die Auswirkungen der Tat und die Schuld des Täters unbedeutend sind und die im Strafgesetzbuch oder in anderen Gesetzen als solche bezeichnet werden. (2) Zur Feststellung der Verantwortlichkeit für Verfehlungen finden die Bestimmungen des Allgemeinen Teils entsprechende Anwendung. Die Maßnahmen der Verantwortlichkeit für Verfehlungen werden gesetzlich besonders geregelt. 1. Verfehlungen sind eine besondere Gruppe von Rechtsverletzungen, die an der unteren Grenze der Kriminalität liegen. Sie sind keine Straftaten, haben aber sehr enge Berührungspunkte mit der Kriminalität und bilden deren unmittelbares Vorfeld. Ihre Bekämpfung ist eine wichtige Voraussetzung, um Straftaten vorzubeugen. Sie richten sich gegen rechtlich geschützte Interessen der Gesellschaft oder der Bürger (das Eigentum, die Ehre) und heben sich dadurch von Ordnungswidrigkeiten und anderen Rechtsverletzungen ab. Sie entsprechen in ihrer Angriffsrichtung und Begehungsweise nicht dem Charakter einer Ordnungswidrigkeit. Sie haben Beziehungen zu den verschiedensten Arten von Rechtsverletzungen (Disziplinver- letzungen des Arbeits- und LPG-Rechts, Ordnungswidrigkeiten), ohne sich mit einer von ihnen völlig zu decken. § 4 bestimmt die grundlegenden Voraussetzungen und die Grundsätze der Verantwortlichkeit für Verfehlungen. Er bildet damit die Grundlage für eine einheitliche Verfolgungspraxis gegenüber diesen Rechtsverletzungen. 2. Verfehlungen sind Rechtsverletzungen, bei denen die Auswirkungen der Handlung und die Schuld des Täters unbedeutend sind (vgl. §3 Anm. 2 u. 4). Diese Kriterien werden in den Bestimmungen des Besonderen Teils zu den Verfehlungen und in der 1. DVO zum EGStGB/StPO konkretisiert. Als Verfehlungen können nur Handlungen ver-;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung mit dem Untersuchungsorgan anderen Diensteinheiten Staatssicherheit oder der Deutschen Volkspolizei zu koordinieren. Die Hauptaufgaben des Sachgebietes Gefangenentransport und operative Prozeßabsicherung bestehen in der - Vorbereitung, Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Rechten Inliaf tierter bezüglich der Verbildung zu Rechtsanwälten und Notaren, Mitarbeitern ausländischer Vertretungen und Angehörigen und Bekannten ergeben, sind ebenfalls voll zu nutzen.

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