Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 497

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 497 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 497); 497 Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit §209 (2) Hat der Täter Schußwaffen, Munition oder Sprengmittel in bedeutendem Umfang oder solche mit hoher Feuer- oder Sprengkraft oder in besonders verantwortungsloser Art und Weise fahrlässig abhanden kommen lassen, wird er mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. 1. § 208 regelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen fahrlässigen Abhandenkommenlassens von Schußwaffen, Munition oder Sprengmitteln. Der zur Führung, zum Gebrauch oder zur Verwahrung berechtigte Täter läßt die Waffen oder Sprengmittel dann abhanden kommen, wenn er sie verliert, unbeaufsichtigt liegen läßt bzw. nicht unter Verschluß hält und sie dadurch z. B. von Unberechtigten weggenommen werden. Zu den übrigen objektiven Tatbestandsmerkmalen vgl. Anm. zu §§ 206 und 207. 2. In leichten Fällen kann von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen werden. Ob ein solcher Fall vorliegt, ergibt sich aus allen objektiven und subjektiven Umständen der Tat, vor allem aber aus dem Grad der tatsächlich eingetretenen Gefährdung der allgemeinen Sicherheit. 3. Absatz 2 regelt ein besonders schweres fahrlässiges Vergehen, das vom Umfang und der Leistungsfähigkeit der Schußwaffen, Munition oder Sprengmittel wie bei den schweren Fällen der §§ 206 und 207 abhängig ist. Der schwere Fall liegt auch vor, wenn der Täter in besonders verantwortungsloser Art und Weise gehandelt hat. 4. Bei Verlust von Waffen und Sprengmitteln durch Militärpersonen vgl. § 274. S 209 Einziehung Waffen, wesentliche Teile von Waffen, Munition oder Sprengmittel, deren Herstellung, Beschaffung, Lagerung oder Besitz strafbar ist, sind ohne Rücksicht auf Rechte Dritter durch die Untersuchungsorgane einzuziehen. 1. Diese Bestimmung regelt die Verpflichtung der Untersuchungsorgane, Waffen, Munition oder Sprengmittel, die mit einer Straftat nach § 206 im Zusammenhang stehen, einzuziehen. Sie ist Spezialbestimmung gegenüber § 56 und schließt die Einziehung der Waffen oder Sprengmittel durch die Gerichte aus. 2. Zur Einziehung verpflichtet sind die Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Staatssicherheit, der Zollverwaltung (§ 88 Abs. 2 StPO) sowie die Untersuchungsführer der Militärstaatsanwälte gemäß § 7 Abs. 3 EGStGB/StPO. Sofern die Einziehung von Waffen und Munition außerhalb eines Strafverfahrens in Betracht kommt, sind § 13 Abs. 4 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei (GBl. I 1968 Nr. 11 S. 232) i. Verb. m. § 15 der Schußwaffenverordnung (GBl. II 1968 Nr. 90 S. 701) anzuwenden. 3. Einzuziehen sind nur Waffen und Sprengmittel, deren Herstellung, Lagerung oder Besitz durch Unberechtigte erfolgt und nach § 206 strafbar ist. Waffen oder Sprengmittel von Personen, die zur Führung berechtigt sind, können eingezogen werden, wenn sie in den Besitz Unberechtigter gelangt sind. 32 StGB Kommentar;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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