Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 34

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 34 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 34); Art. 6 Allgemeiner Teil 34 gegen die Kriminalität hervorgebracht hat. Absatz 2 umschreibt diese mannigfaltigen Mitwirkungsformen nicht erschöpfend, sondern hebt die bedeutsamsten beispielhaft hervor,. Genannt werden die Mitwirkung als Schöffen, Beauftragte gesellschaftlicher Kollektive und gesellschaftlicher Organisationen Sowie die Ausübung der Rechtsprechung durch Konflikt- und Schiedskommissionen. Die mit diesen Teilnahmeformen speziell wahrzunehmenden Aufgaben, Rechte und Pflichten, die sich vor allem auf eine gerechte Wahrheits- und Entscheidungsfindung sowie die Sicherung einer hohen gesellschaftlichen Wirksamkeit der Strafrechtsprechung erstrecken, sind namentlich im GVG (z. B. § 5 Abs. 3 i. Verb. m. §§ 3 u. 45), in der StPO (z. B. §§ 4, 12 u. § 52 ff.) sowie in den Normativakten über Stellung, Arbeitsweise, Rechte und Pflichten der gesellschaftlichen Gerichte (GGG, KKO u. SchKO) geregelt. Im politisch umfassendsten Sinne verwirklichen die Bürger ihr demokratisches Recht auf Mitgestaltung vor allem durch die Volksvertretungen (vgl. auch Art. 7 Anm. 1 u. 2). Die Volksvertretungen und deren Organe sind ihrerseits dafür verantwortlich, daß Gesetzlichkeit und Disziplin, Ordnung und Sicherheit sowie eine komplexe kriminalitätsvorbeugende Tätigkeit im Territorium gewährleistet werden. Hierin liegt ein wesentliches Erfordernis für eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der Strafrechtspflege. Die in Art. 6 ausdrücklich hervorgehobene Pflicht, die gesellschaftlichen Gerichte in ihrem verantwortungsvollen Wirken zur Wahrnehmung wichtiger Aufgaben der Strafrechtspflege allseitig zu unterstützen, obliegt sowohl den staatlichen Rechtspflegeorganen als auch vor allem den Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane und der Betriebe, den Genossenschaftsvorständen und Leitungen gesellschaftlicher Organisationen (vgl. §§ 15 bis 19 GGG). Den Gewerkschaften kommt eine besondere Verantwortung für die Unterstützung und Anleitung der Konfliktkommissionen zu. 4. Über diese Teilnahmeformen hinaus wird dem Recht und ider Verantwortung der Werktätigen zur Mitgestaltung der Strafrechtspflege auch noch mit weiteren speziellen Rechtsformen Gestalt gegeben, die sichern, daß vor allem die Kollektive der Werktätigen in ihrem unmittelbaren Arbeits- und Lebensbereich an der gesellschaftlichen Erziehung und Eingliederung strafrechtlich zur Verantwortung gezogener Bürger, an der kritischen Auswertung begangener Straftaten bzw. von Strafverfahren sowie der staatlichen und gesellschaftlichen Vorbeugungsarbeit eigenverantwortlich mitwirken. Hierher gehören insbesondere die Bürgschaft gemäß § 31 und § 45 Abs. 2, die Verantwortungsregelungen der §§ 26, 32, 46 und § 47 Abs. 4 zur gesellschaftlichen Erziehung und Eingliederung von Straftätern und Verhütung von Straftaten, der Erziehungsauftrag an Kollektive der Werktätigen gemäß § 45 Abs. 4 Ziff. 1 und § 47 Abs. 2 Ziff. 1 StGB sowie die entsprechenden Bestimmungen der StPO, einschließlich der über die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im 8. Kapitel. § 102 StPO verpflichtet die Staatsanwälte und Untersuchungsorgane, bereits im Ermittlungsverfahren eine den gesellschaftlichen und strafrechtspolitischen Erfordernissen entsprechende differenzierte Mitwirkung der Werktätigen und ihrer Kollektive zu sichern.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 34 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 34) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 34 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 34)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur massenhaften Erzeugung und - Ausprägung feindlich-negativer Einstellungen und zur Inspirierung und Organisierung feindlich-negativer Handlungen. Das spontan-anarchische Wirken des Imperialistischen Herrschaftssystems und seine Rolle für. das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus zu leisten, ein hoher sicherheitspolitischer Nutzeffekt zu erreichen und die politisch-operative Lage im Verantwortungsbereich positiv zu verändern ist. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter. Das verlangt, anhand des zur Bestätigung vorgelegten Vernehmungsplanes die Überlegungen und Gedanken des Untersuchungsführers bei der Einschätzung von Aussagen Beschuldigter Potsdam, Juristische Fachschule, Fachschulabschlußarbeit Vertrauliche Verschlußsache Plache, Putz Einige Besonderheiten bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren geaen Jugendliche durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dor gerichteten Formierung Jugendlicher Ausdruck dessen unter anderem die vom Gegner bereits seit Bahren verbreitete feindliche These Bleib daheim und wehr dich täglich.

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