Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 309

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 309 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 309); 309 Verbrechen gegen die DDR §110 §110 Besonders schwere Fälle Ein besonders schwerer Fall der in diesem Kapitel genannten Verbrechen liegt insbesondere vor, wenn das Verbrechen 1. den Frieden, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung, die Volkswirtschaft oder die Verteidigungskraft der Deutschen Demokratischen Republik in hohem Maße gefährdet; 2. im Verteidigungszustand begangen wird; 3. den Tod eines Menschen verursacht oder das Leben einer größeren Anzahl von Menschen gefährdet oder 4. unter Anwendung von Waffen oder unter Androhung des Gebrauchs von - Waffen begangen wurde. 1. Der Tatbestand beschreibt Kriterien, die besonders schwere Fälle eines Staatsverbrechens charakterisieren. In Betracht kommen jedoch nur diejenigen Tatbestände des 2. Kapitels, in denen ein besonders schwerer Fall ausdrücklich vorgesehen ist und in denen auch die dafür geltende Strafobergrenze festgesetzt ist (§ 96 Abs. 2, § 97 Abs. 3, § 98, §101 Abs. 3, §102 Abs. 3, §103 Abs. 3, § 104 Abs. 3, § 105 Abs. 3). 2. Die Ziff. 1 bis 4 beschreiben nur beispielhaft die hauptsächlichsten Kriterien besonders schwerer Fälle. Die Schwere weiterer Fälle muß jedoch den mit den Ziff. 1 bis 4 gesetzten Maßstäben entsprechen. Beim Vorliegen eines besonders schweren Falles ist es nicht zwingend, eine aus dem erhöhten Strafrahmen zu entnehmende Strafe auszusprechen. Es kann auch auf eine Strafe aus dem im jeweiligen Grundtatbestand vorgesehenen Strafrahmen erkannt werden. 3. Ziffer 1: Der Frieden, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung, die Volkswirtschaft oder die Verteidigungskraft müssen durch die Tat in hohem Maße gefährdet sein. Sie muß also über das Maß der Gefährdung, die jedem der in Betracht kommenden Staatsverbrechen immanent ist, wesentlich hinausgehen und eine schwere Bedrohung dieser Verhältnisse darstellen. Ziffer 2: Der Verteidigungszustand wird gemäß Art. 52 Verfassung von der Volkskammer bzw. im Dringlichkeitsfall vom Staatsrat beschlossen und erklärt. Ziffer 3: Der Tod eines Menschen muß durch das Staatsverbrechen schuldhaft verursacht worden sein. Vorsatz in bezug auf die Herbeiführung des Todes ist nicht erforderlich. Die Gefährdung einer größeren Anzahl von Menschen muß konkret vorhanden sein. Eine abstrakt denkbare Gefährdung reicht nicht aus. Ziffer 4: Die Anwendung von Waffen muß tatsächlich erfolgt sein. Ist sie nur vorgesehen, liegt ein besonders schwerer Fall nicht vor. Der Begriff Waffen ist nicht auf die in § 206 beschriebenen Waffen beschränkt, sondern kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Täter bei Terrorhandlungen z. B. Brandsätze mit hoher Explosionswirkung verwendet. Die Androhung des Gebrauchs von Waffen muß bei der Begehung des Staatsverbrechens und in der Weise erfolgen, daß sie der Waffenanwendung in der Bedeutung gleichkommt.;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug durchzusetzen und insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , der Verfassung der . der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften, der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des. Ministers für Staatssicherheit, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Akten vorhandenen Informationen durch den sie erarbeitenden operativen Mitarbeiter subjektiv falsch widergespiegelt werden können, ohne daß es ihm bewußt wird.

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