Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 27

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 27 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 27); 27 Grundsätze des sozialistischen Strafrechts Art. 3 des asozialen Verhaltens, der Arbeitsbummelei und der wiederholten Straffälligkeit; Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürger und Betreuung kriminell gefährdeter Personen, moralische und materielle Stimulierung der Bewegung für Ordnung und Sicherheit und der Bekämpfung von Rechtsverletzungen. 7. Die schöpferische Mitarbeit der Werktätigen ist eine Grundvoraussetzung für die Effektivität der Vorbeugungsmaßnahmen zur weiteren Zurück-drängung der Kriminalität. Dazu haben die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane eng mit den Gewerkschaften, anderen gesellschaftlichen Organisationen, den Organen der gesellschaftlichen Kontrolle, den Schöffen, Mitgliedern von Konflikt- und Schiedskommissionen, Helfern der Volkspolizei, Mitarbeitern der Arbeiter-und-Bauern-In-spektion und anderen ehrenamtlich auf dem Gebiet von Sicherheit und Ordnung arbeitenden Werktätigen zusammenzuarbeiten. 8. Absatz 3 statuiert die Pflicht der staatlichen Rechtspflegeorgane und gesellschaftlichen Gerichte, die sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden Erfahrungen und Erkenntnisse den Leitern oder Leitungen und deren Kollektiven zu vermitteln, um sie so dabei zu unterstützen, daß sie ihre Verantwortung für die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung in ihrem Aufgabenbereich mit Sachkunde und gesellschaftlichem Nutzeffekt wahrnehmen und ihre Leitungstätigkeit und Erziehungsarbeit zur Lösung ihrer eigenen politischen, ökonomischen und kulturell-erzieherischen Aufgaben ständig qualifizieren. Um diese Pflicht realisieren zu können, müssen die staatlichen Rechtspflegeorgane in ihrer analytischen Tätigkeit die realen Zusammenhänge der Kriminalitätsbewegung und -bekämpfung mit den sich in ihrem Territorium konkret vollziehenden politischen, ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Lebensprozessen aufdecken. Erst hieraus lassen sich Schlußfolgerungen für die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung in den verschiedenen Gesellschaftsbereichen, den Betrieben, Wohngebieten usw. herleiten, die für die Leiter bzw. Leitungen der Staats- und Wirtschaftsorgane, Betriebe, Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen effektiv umsetzbar sind. Ihre Verantwortung gemäß Abs. 3 verwirklichen die staatlichen Rechtspflegeorgane durch systematische Zusammenarbeit mit den Staats- und Wirtschaftsorganen, insbesondere den Volksvertretungen und ihren Organen, sowie mit den gesellschaftlichen Organisationen und Ausschüssen der Nationalen Front, Hinweise und Empfehlungen, Gerichtskritik und staatsanwaltschafl-lichen Protest an die Leiter bzw. Leitungen gemäß § 19 GVG, §§ 18, 19, 256 StPO und § 31 StAG zu dem Zweck, daß diese die in ihrem Verantwortungsbereich konkret sichtbar gewordenen Ursachen und Bedingungen für Straffälligkeit beseitigen sowie Vorsorge zur Verhütung erneuter Straftaten treffen und damit ihren gesetzlichen Pflichten aus Abs. 1 und 2 des Art. 3 und § 26 nach-kommen. Die gesellschaftlichen Gerichte verwirklichen ihre Pflicht gemäß Art. 3 Abs. 3, indem sie entsprechend den für ihre Tätigkeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen den Ursachen und Bedingungen der von ihnen behandelten Straftaten mit der ihnen eigenen betrieblichen und örtlichen Sachkunde nachgehen und von ihrem Recht Gebrauch machen, an die Leiter der Betriebe, der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie an andere Leitungsorgane, insbesondere der gesellschaftlichen Organisationen, Empfehlungen für vorbeugende Maßnahmen zu richten (§ 14 GGG, § 22 SchKO, § 22 KKO).;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Arbeitsgrundlage des Transport- und Prozeßkommandos sind: Strafprozeßordnung der Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unter- suchungshaft vom, Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurch- führung in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der fer Linie den zuständigen Ärzten der Medie Staatssicherheit und den abwehrmäßig zuständigen opeinheiten die konsequente Sicherung der inget zu gewährleisten.

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