Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 265

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 265 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 265); 265 Verbrechen gegen Souveränität, Frieden, Menschlichkeit Zeichnung der Aggression verstärkt fort. Sie unterbreitete 1969 einen neuen Entwurf für eine Aggressionsdefinition. 1974 nahm die UNO-Vollversammlung schließlich einstimmig eine solche allgemeinverbindliche Begriffsbestimmung an (vgl. § 85 Anm. 1). 4. Während und nach Beendigung des zweiten Weltkriegs wurde die Bestrafung der faschistischen Kriegs- und Menschlichkeitsverbrecher zu einem wesentlichen gesellschaftlichen Anliegen der friedliebenden Menschheit, insbesondere der Völker und Nationen, die unter den brutalen und blutigen Auswirkungen des Faschismus gelitten und viele Opfer zu beklagen hatten. Durch internationale Abkommen wurden die Voraussetzungen für die Verurteilung von Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen geschaffen und das bestehende Völkerrecht auf diesem Gebiet weiterentwik-kelt. Vor allem ist hierbei die Moskauer Erklärung vom 30. 10.1943 über die Verantwortlichkeit der Hitleranhänger für begangene Greueltaten sowie das „Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. 8.1945 über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Europäischen Achse“ mit dem dazugehörigen Statut des Internationalen Militärgerichtshofes in Nürnberg vom gleichen Tage (IMT-Statut) zu nennen. In Art. 6 enthält das IMT-Statut konkrete Tatbestände über Verbrechen gegen den Frieden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (vgl. Strafbestimmungen außerhalb des StGB der DDR, Textsammlung, Berlin 1973, S. 15). Die gleichen Tatbestände enthält auch Art. 5 des Statuts des Internationalen Militärgerichtshofs für den Femen Osten vom 19.1.1946. Damit wurde erstmals eine völkerrechtlich verbindliche Definition und Klassifikation der gefährlichsten völkerrechtlichen Verbrechen gegeben. Die völkerrechtlichen Nonnen zur Be- strafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit haben nach dem IMT-Statut eine Weiterentwicklung durch die am 9.12. 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig gebilligte Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Ge-nocid-Verbrechen) erfahren. Nach Art. 1 bestätigten die vertragschließenden Parteien, daß Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäß internationalem Recht ist, und verpflichteten sich, ihn zu verhüten und zu bestrafen (vgl. § 91 Anm. 2). Die Grundsätze des IMT-Statuts und des Nürnberger Urteils sind durch Beschlüsse der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 11.12. 1946 (Deklaration 95/1) und 21.11. 1947 (Deklaration 177/11) als allgemein anerkannte Völkerrechtsgrundsätze mit Wirkung auch für die Zukunft bestätigt worden. Auf der Grundlage dieser völkerrechtlichen Normen wurden nach 1945 Gesetze mit dem Ziel der Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit erlassen. Das Kontroll-ratsgesetz Nr. 10 und die Direktive 38 des Alliierten Kontrollrats waren wichtige rechtliche Grundlagen zur konsequenten Verfolgung und Bestrafung der Kriegs- und Naziverbrechen. Seit Gründung der DDR bestand ein wesentliches Anliegen darin, die völkerrechtlichen Verpflichtungen und Festlegungen zur Bestrafung der Kriegs- und Naziverbrechen konsequent zu realisieren. Das kommt insbesondere in der Präambel und den Art. 6, 8 und 91 ihrer Verfassung zum Ausdruck. Die DDR hat die aufgeführten völkerrechtlichen Abkommen schon vor ihrer Aufnahme in die UNO nachdrücklich unterstützt. In der Zeit der Leugnung der Völkerrechtssubjektivität der DDR und der Blockierung ihrer Mitgliedschaft in internationalen Organisationen und Verträgen seitens reaktionärer imperialistischer Kräfte dokumentierte die DDR durch Erklärungen ihrer Regierung, durch Noten und durch Schreiben des;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 265 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 265) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 265 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 265)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Abteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit operativen Arbeit Vertrauliche Verschlußsache. Die Bedeutung des. Ermittlungsverfahrens irn Kampf gegen die Angriffe das Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X