Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 174

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 174 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 174); §44 Allgemeiner Teil 174 (z. B. § 85, § 87 Abs. 2, § 91, § 93 Abs. 2 u. 3, §§ 96, 97, 98, 112). Trifft das zu, ist der entsprechende Tatbestand des Besonderen Teils oder des Strafgesetzes außerhalb des StGB anzuwenden. Eine Strafverschärfung wegen Rückfalls findet in diesen Fällen wegen des ausreichenden Strafrahmens nicht statt. 4. Um bei einer Wiederholungsstraftat festzustellen, ob eine und ggf. welche Rückfallbestimmung anzuwenden ist, sollte wie folgt vorgegangen werden: a) Zunächst ist zu prüfen, ob die neue Straftat eine vorsätzliche Handlung ist. Liegt eine fahrlässige Straftat vor, so tritt keine Strafverschärfung nach § 44 ein, gleichgültig, wie oft und weshalb der Täter bereits vorbestraft ist. b) Ist der Täter wegen Verbrechens vorbestraft, so ist zunächst zu prüfen, ob das durch die neue Tat verletzte Strafgesetz eine höhere Min-deststrafe als drei Jahre Freiheitsstrafe vorsieht. Ist dies der Fall (z. B. bei § 85, § 87 Abs. 2, § 91, § 93 Abs. 2 und 3, §§ 96, 97, 98, 112), findet weder § 44 noch eine andere Rückfallbestimmung mit niedrigerer Strafandrohung Anwendung. Das Verbrechen bleibt jedoch für spätere Straftaten erneut rückfallbegrün-dend. c) Ist der Täter wegen Verbrechens vorbestraft, ohne daß Buchst, b) vorliegt, so ist Abs. 2 anzuwenden, wenn auch die erneute Tat ein Verbrechen ist. Die Prüfung anderer Rückfallbestimmungen ist in diesen Fällen nickt mehr erforderlich, da der Strafrahmen des Abs. 2 auf Grund seiner höheren Ober- und Untergrenze für die Heranziehung anderer Rückfalltatbestände keinen Raum läßt (vgl. Anm. 3). Dabei ist jedoch zu beachten, daß diese Tat nicht erst durch Rückfallbestimmungen des Besonderen Teils (z. B. § 148 Abs. 2 oder § 162 Abs. 1 Ziff. 4) den Charakter eines Verbrechens erlangt haben darf (vgl. d) Satz 4 und Anm. 10). d) Ist der Täter wegen Verbrechen vor- bestraft und ist die neue Tat ein Vergehen, so ist zunächst zu prüfen, ob für dieses Freiheitsstrafe angedroht ist. Ist dies nicht der Fall, so ist eine Strafverschärfung gemäß § 44 nicht möglich. Gegebenenfalls ist § 43 anzuwenden. Eine doppelte Strafverschärfung aus dem gleichen Grunde ist jedoch nicht zulässig: Es kann also über § 43 nicht die Anwendung des § 44 ermöglicht werden (vgl. Anm. 10). Ist im verletzten Gesetz Freiheitsstrafe angedroht, so ist zugleich zu prüfen, ob diese Strafandrohung höher als in Abs. 1 ist. Wenn ja, ist die Strafe aus dem Tatbestand des Besonderen Teils oder dem entsprechenden Gesetz außerhalb des StGB zu entnehmen. Wenn nein, wird Abs. 1 angewandt, desgleichen bei gleichen Strafrahmen (vgl. Anm. 2). e) Ist der Täter wegen Vergehens vorbestraft, ist Abs. 2 nicht anwendbar. Es sind dann zunächst die Rückfallbestimmungen des Besonderen Teils zu prüfen, da deren Strafrahmen in der Regel wegen der höheren Obergrenze der Strafandrohungen Anwendung finden müssen. Enthalten diese nur gleiche oder niedrigere Strafandrohungen als Abs. 1 oder enthält das verletzte Gesetz keine Rückfallvariante und ebenfalls nur gleiche oder niedrigere Strafandrohungen, ist das Vorliegen von Abs. 1 zu prüfen (Anm. 2). Einzelne Tatbestände sehen für einschlägige Wiederholungsstraftaten (z. B. § 201 Abs. 2) einen geringeren Strafrahmen oder einfachere Rückfallvoraussetzungen (z. B. § 249 Abs. 4 nur eine gleichartige Vorstrafe) als Abs. 1 vor. Diese Bestimmungen sind nur dann anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht gegeben sind. 5. Für die Anwendung der Rückfall-;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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