Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 172

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 172 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 172); §44 Allgemeiner Teil 172 1. Diese Bestimmung ermöglicht neben § 44 und den Rückfallbestimmungen des Besonderen Teils eine wirksame Bekämpfung wiederholter Straffälligkeit bzw. häufiger Tatbegehung. Es ist notwendig, in bestimmten Fällen auch mit dem Mittel der Freiheitsstrafe auf denjenigen nachhaltig einzuwirken, der mehrfach oder wiederholt solche Delikte begeht, die nicht mit Freiheitsstrafe bedroht sind. 2. § 43 ist eine Kann-Vorschrift. Es genügt nicht, daß die formellen Voraussetzungen (vgl. Anm. 3 u. 4) erfüllt sind. Das Gericht hat zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Umstände der Straftat, wie Art und Weise ihrer Begehung, ihrer Folgen, Art und Schwere der Schuld des Täters, die Anwendung des § 43 geboten ist. Dabei sind auch die Persönlichkeit des Täters, sein gesellschaftliches Verhalten vor und nach der Tat zu berücksichtigen, soweit diese über die Schwere der Tat und die Fähigkeit und Bereitschaft des Täters Aufschluß geben, künftig seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft nachzukommen. So begründet eine bereits ausgesprochene Freiheitsstrafe nicht zwingend eine Anwendung des § 43, weil z. B. zwischen dieser Verurteilung und den erneuten Straftaten ein längerer Zeitraum liegen kann, in dem sich der Täter einwandfrei verhalten hat. Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn der Täter auch nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe in seinem gesamten Verhalten zu erkennen gibt, daß er aus der ersten Verurteilung keine Lehren gezogen hat und weiterhin die Normen des gesellschaftlichen Lebens mißachtet (vgl. OGNJ 1971/1, S. 24). 3. Die Bestimmung kann nur bei Handlungen angewandt werden, für die im verletzten Gesetz ausschließlich Strafen ohne Freiheitsentzug angedroht sind (§118 Abs. 1, §§ 135, 136, §139 Abs. 2, § 143, § 146 Abs.' 2, §§ 156, 187, § 193 Abs. 1, § 199 Abs. 2, §§ 223, 250). Sie kommt nicht zur Anwendung, wenn neben Strafen ohne Freiheitsentzug Haftstrafe angedroht ist. 4. Die Handlung, für die im verletzten Gesetz nur Strafen ohne Freiheitsentzug angedroht sind, muß mehrfach (mindestens zweimal) begangen worden sein, ohne daß der Täter bereits wegen einer dieser Handlungen bestraft wurde. Der Täter kann aber auch bereits wegen einer gleichen Handlung mit einer Strafe ohne Freiheitsentzug bestraft oder wegen einer anderen Handlung mit einer Strafe mit Freiheitsentzug bestraft worden sein. In den letzten beiden Fällen dürfen die Strafen nicht bereits getilgt sein. Ausnahmsweise kann, wenn die Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 vorliegen, auf eine Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten erkannt werden. §44 Strafverschärfung bei Rückfallstraftaten (1) Wer wegen vorsätzlicher Vergehen bereits zweimal mit Freiheitsstrafe oder wegen eines Verbrechens bestraft ist, wird, wenn er erneut eine vorsätzliche Straftat begeht, mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft, soweit für diese Tat auch Freiheitsstrafe angedroht ist und das verletzte Gesetz keine höheren Strafen vorsieht. (2) Wer bereits wegen Verbrechens bestraft ist, wird, wenn er erneut ein Verbrechen begeht, mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft, soweit das verletzte Gesetz keine höhere Mindeststrafe vorsieht.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 172 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 172) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 172 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 172)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik Dietz Verlag Berlin Breshnew, Sozialismus ist der Bannerträger des Friedens und des Fortschritts Grußansprache auf dem Parteitag der Neues Deutschland., Breshnew, Sicherer Frieden in allen Teilen der Welt bleibt oberstes Ziel der Rede vor dejn indischen Parlament Neues Deutschland., Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der operativen Grundprozesse Stellung genommen. Dabei erfolgte auch eine umfassende Einschätzung des Standes und der Effektivität der Arbeit. Die daraus abgeleitete Aufgabenstellung zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit festzulegen und durchzusetzen sowie weitere Reserven aufzudecken, noch vorhandene Mängel und Schwächen sowie deren Ursachen aufzuspüren und zu beseitigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X