Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 165

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 165 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 165); 165 Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit werden. Die Dauer der Strafen mit Freiheitsentzug hängt entscheidend von der Schwere der Tat, d. h. von ihrer objektiven Schädlichkeit und der Schuld des Täters ab. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bringt dem Verurteilten, aber auch anderen Bürgern gegenüber zum Ausdruck, daß es sich um eine schwere, besonders verwerfliche Straftat handelt. Absatz 1 wird durch § 74 (Jugendhaft) ergänzt. Für die Anwendung der Freiheitsstrafe gegen Jugendliche gelten gemäß § 76 die Bestimmungen des 3. Kapitel. Der Vollzug der Freiheitsstrafe an Jugendlichen erfolgt in Jugendhäusern unter besonderer Berücksichtigung der Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen (§ 77 Abs. 1). 2. Das Strafrecht der DDR kennt eine einheitliche Freiheitsstrafe, die hinsichtlich ihrer Anwendungsvoraussetzungen (§ 39), nach ihrer Dauer (§§ 1, 40, 44, 62, 64) und in ihrem Vollzug (§ 10 ff. StVG) entsprechend der Gesellschaftsgefährlichkeit bzw. Gesellschaftswidrigkeit der Straftat und den Besonderheiten der Täterpersönlichkeit differenziert ist. Die Freiheitsstrafe soll den wirksamen Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und der Rechte der Bürger sowie die nachdrückliche Erziehung solcher Straftäter gewährleisten, die sich schwerwiegender Straftaten (Verbrechen, schwerer Vergehen, besonders schwerer fahrlässiger Verge- hen) schuldig gemacht haben oder sich hartnäckig der erzieherischen Einwirkung des Staates und der Gesellschaft verschließen. Der Anwendungsbereich der Freiheitsstrafe erstreckt sich auf eine breite Skala in ihrer Qualität unterschiedlicher Delikte. Sie ist deshalb in ihrem Strafrahmen (von sechs Monaten bis auf Lebenszeit), in ihrem Vollzug und den gesetzlichen Maßnahmen der Wiedereingliederung umfassend und differenziert gestaltet. з, Zweck der Haftstrafe ist es, auf bestimmte Delikte konsequent und unverzüglich zu reagieren (§§ 115, 134 Abs. 2 и. 3, 139 Abs. 3. 145, 201 Abs. 1, 212 Abs. 1, 2 u. 4, 213 Abs. 1 u. 2, 214 Abs. 1, 2 u. 4, 215 Abs. 1 u. 2, 216 Abs. 3, 217 Abs. 1, 217a, 218 Abs. 1, 220 Abs. 1, 2 u. 3, 222, 236 Abs. 2, 238 Abs. 1 u. 2, 249 Abs. 1 u. 2, 12 Abs. 1 u. 14 Abs. 1 Zollgesetz und § 17 Abs. 1 Devisengesetz (vgl. auch Anlage zum Anpassungsgesetz Ziffer 26 und 39 sowie § 10 Abs. 1 Suchtmittelgesetz). Der Haftstrafe bei Erwachsenen entspricht bei Jugendlichen die Jugendhaft (§ 74). 4. Der in Abs. 2 genannte Strafarrest (§ 252) ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die den besonderen Bedingungen der Verfolgung der von Militärpersonen begangenen Straftaten entspricht. Haftstrafen dürfen gegenüber Militärpersonen nicht angewandt werden. §39 Grundsätze der Anwendung der Freiheitsstrafe (1) Die Freiheitsstrafe wird gegen Personen angewandt, die ein Verbrechen begangen haben. 2) Die Freiheitsstrafe kann auch gegen Personen angewandt werden, die ein Vergehen begangen und damit besonders schädliche Folgen herbeigeführt oder in anderer Weise eine schwerwiegende Mißachtung der gesellschaftlichen Disziplin zum Ausdruck gebracht haben. Sie wird auch gegen Täter angewandt, deren Tat zwar weniger schwerwiegend ist, die aber aus bisherigen Strafen keine Lehren gezogen haben.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 165 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 165) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 165 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 165)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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