Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 117

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 117 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 117); 117 Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Ursachen und Bedingungen der Tat zu beseitigen, erzieherisch auf den Rechtsverletzer einzuwirken, die kollektive Erziehung und Selbsterziehung der Werktätigen zu fördern. Mit dieser Bestimmung wird die Verantwortung der Betriebe, staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen bei der wirksamen Realisierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit rechtlich ausgestaltet. 2. Die in § 26 enthaltenen Forderungen sind verbindliche Rechtspflichten für die Leiter und Leitungen. Sie gehören zu den in Art. 3 grundsätzlich geregelten Rechten und Pflichten, in ihrem Verantwortungsbereich den vorbeugenden Kampf der gesellschaftlichen Kräfte gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen zu organisieren (vgl. Art. 3 StGB, vgl. ferner Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. 6. 1974, GBl. I 1974 Nr. 32 S. 313 u. Justitiar-VO vom 25. 3. 1976, GBl. I 1976 Nr. 14 S. 204 sowie § 8 Kombinatsverordnung). Die Verantwortung der Leiter und Leitungen, das sozialistische Recht durchzusetzen, wird in § 26 als spezifische Pflicht konkretisiert. Die Rechtspflicht zur gesellschaftlichen erzieherischen Einwirkung und Hilfe gegenüber gerichtlich bestraften Tätern wird in §§ 32, 46, § 47 Abs. 4 StGB sowie durch das Wiedereingliederungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I 1977 Nr. 10 S. 98) noch weitergehend spezifiziert, je nachdem, ob Strafen mit oder ohne Freiheitsentzug angewandt wurden. 3. Die Leiter bzw. Leitungen haben die entsprechenden Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen, ihren Kollektiven und Organisationen zu beraten und durchzuführen. Lediglich administrative Maßnahmen ent- sprechen nicht den in § 26 gestellten Anforderungen. Bewährt haben sich die regelmäßige Einschätzung des Bewährungsprozesses von Verurteilten durch Beauftragte des Leiters bzw. der Leitung oder des Vorstandes mit dem Kollektiv, dem der Verurteilte angehört, oder auch Beratungen mit der Gewerkschaft über notwendige Maßnahmen zur Beseitigung von Ursachen oder Bedingungen für Rechtsverletzungen. Gute Erfahrungen, die die Werktätigen im Rahmen der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit gemacnt haben, sollten die Leiter bzw. Leitungen anderen Kollektiven übermitteln, um dadurch weiteren Straftaten Vorbeugen zu können. Hierbei ist besonders die Mitarbeit der Mitglieder der Konfliktkommission und der Schöffen anzustreben. Die zu treffenden Maßnahmen müssen verständlich, kontrollier- und abrechenbar sein und den Werktätigen bekanntgemacht werden. Positive Ergebnisse werden dann erzielt, wenn Ordnung, Disziplin und Sicherheit zum Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs gemacht wurden. 4. Die Schlußfolgerungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Straftat sind so zu gestalten, daß sie nicht nur auf den Täter, sondern auch auf andere vorbeugend wirken, die in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und Disziplin noch ungefestigt sind. Dabei ist insbesondere auf die klassenmäßige Erziehung der Werktätigen, die Erhöhung von Ordnung und Disziplin, den Schutz des Volkseigentums und der Volkswirtschaft und die sinnvolle Freizeitgestaltung hinzuwirken. 5. Bewährt haben sich in diesem Zusammenhang die Durchführung von Rechts- bzw. Sicherheitskonferenzen in Betrieben oder auf territorialer Ebene und der Erlaß entsprechender Weisun-;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 117 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 117) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 117 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 117)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erfordert einheitliche Maßstäbe in der Anwend ung des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts bei der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß von Ermittlungsverfahren.

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