Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 9 1969, Seite 44

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 9 1969, Seite 44 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 9 1969, S. 44); Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen (§ 267) Der Sinn dieses Gesetzes besteht in der konsequenten Sicherung einer ordnungsgemäßen Aufgahenerfüllung jeder Militärperson. Jede Militärperson soll wissen, daß sie während oder wegen ihrer Aufgabenerfüllung besonders geschützt ist und daß jeder rechtswidrige Angriff auf sie zur strafrechtlichen Helevanz für den Täter führt. Besonders betont das Gesetz den Schutz der Vorgesetzten, der Wachen und Streifen. Die durch das Vorgesetztenverhältnis, den Wachdienst oder die Streifentätigkeit begründeten militärischen Verhältnisse sind für die Gefechtsbereitschaft, die Disziplin und Ordnung als auch für die Erziehung besonders bedeutsam. Daher sind derartige Straftaten nicht schlechthin in personellen, sondern mehr in ihrer generellen militärischen Erscheinungsform zu sehen. Entsprechend dem Charakter des militärischen Lebens ist die Erfüllung dienstlicher Pflichten bzw. die Ausübung der Dienstpflichten im weitesten Sinne zu sehen. Alle in Erfüllung militärischer Bestimmungen (Befehle, Dienstvorschriften, Direktiven, Anordnungen, Ordnungen und Instruktionen) zu verwirklichenden oder verwirklichte Maßnahmen sind solche Handlungen, wie sie das Gesetz beschreibt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Erfüllung der Dienstpflichten sich auf den engen Rahmen des Kasernenlebens oder auf den Bereich der Öffentlichkeit bezieht. Der Angriff kann sowohl unmittelbar während der Dienstpflichterfüllung als auch wegen früherer Dienstverrichtungen erfolgen. Das Gesetz wäre bei folgenden Beispielen erfüllt: Ein Soldat greift seinen Vorgesetzten während eines gemeinsamen Tanzbesuches deshalb an, weil dieser ihm früher wegen eines DisziplinarverStoßes eine Disziplinarstrafe ausgesprochen hat; Ein Soldat, der sich in Ausgang befindet, wird von einem Vorgesetzten nach Dienstgrad auf eine vorschriftswidrige AnzugsOrdnung hingewiesen. Der Ermahnung wegen greift der Soldat den Vorgesetzten an. 44;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 9 1969, Seite 44 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 9 1969, S. 44) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 9 1969, Seite 44 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 9 1969, S. 44)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 9 1969, Militärstraftaten, Oberst (JD) Leibner (Militäroberstaatsanwalt, Oberst (JD) Dr. Sarge (Vorsitzender des Militärkollegiums des OG), Militärstraftaten, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 9 1969, S. 1-64).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den durch die jeweiligen Ausgangslagen gesetzten rechtlichen Zugriffsmöglichkeiten von vornherein die aus den genannten Rechtsinstituten erwachsenden unterschiedlichen Rechtsstellungen der Betroffenen sowie die unterschiedlich rechtlich zulässigen Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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