Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 9 1969, Seite 25

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 9 1969, Seite 25 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 9 1969, S. 25); fehl kann jedoch nicht allgemeiner Natur sein. Es muß sich vielmehr um einen konkreten Befehl handeln, der unmittelbar an einen bestimmten Unterstellten oder an eine bestimmte Gruppe von Unterstellten gerichtet ist und ein bestimmtes Tun oder Unterlassen verbindlich verlangt. Die Nichtbefolgung bzw. Nichteinhaltung der verschiedensten Dienstvorschriften, Instruktionen, Anordnungen, Befehle usw., die allgemeinen Charakter haben und allgemein gültige militärische Normen beinhalten, kann daher - ausgenommen sind die Regelungen der §§ 261 - 265 StGB - keine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich ziehen. Eine disziplinäre Verantwortlichkeit wird dadurch jedoch nicht ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang sind einige Bemerkungen zum Problem der Abgrenzung der kriminellen Befehlsverletzung zu den als Disziplinarvergehen zu wertenden Befehlsverletzungen erforderlich. Bei der Entscheidung der Frage, ob die Handlung, eine Straftat oder ein Disziplinarvergehen darstellt, sind der Charakter der begangenen Tat, die Schwere der eingetretenen Folgen sowie die Persönlichkeit des Täters von ausschlaggebender Bedeutung. In der Abgrenzung zwischen gerichtsstrafwürdigen und disziplinär zu ahnenden Befehlsverletzungen ist es deshalb immer erforderlich, die Folgen oder möglichen Folgen für die Disziplin oder Gefechtsbereitschaft der Truppe zu untersuchen und als eines der wichtigsten Kriterien dieser Abgrenzung anzuerkennen. 3. Zum Begriff des Vorgesetzten Zur Behandlung dieser Norm ist es erforderlich, auf dia Stellung des Vorgesetzten im System der militärischen Ordnung einzugehen, weil sich aus dem 9. Kapitel des StGB keine Begriffsbestimmung für den Vorgesetzten ergibt. Die Erklärung, wer Vorgesetzter ist, ergibt sich aus den militärischen Vorschriften. So sind nach der Innendienstvorschrift der NVA militärische Vorgesetzte: a) Angehörige der NVA, denen Soldaten, Unteroffiziere oder ц- 25;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 9 1969, Seite 25 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 9 1969, S. 25) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 9 1969, Seite 25 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 9 1969, S. 25)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 9 1969, Militärstraftaten, Oberst (JD) Leibner (Militäroberstaatsanwalt, Oberst (JD) Dr. Sarge (Vorsitzender des Militärkollegiums des OG), Militärstraftaten, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 9 1969, S. 1-64).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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