Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 40

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 40 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 40); Die Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenlebens bzw* der öffentlichen Ordnung ist Voraussetzung für die Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes (vgl# Urteil des Obersten Gerichts vom 24# 9* 1969 - NJ 1969, S* 678)♦ Die im Tatbestand beschriebenen asozialen Verhaltensweisen schließen nioht automatisch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder die Mißachtung der Regeln des gesellsahaftli-ohen Zusammenlebens ein* Diese Gefährdung ist also im Einzelfall durch Feststellungen naohzuweisen* Zum Beispiel verletzt der Täter die Regeln Uber die Aufreohterhaltung der öffentlichen Ordnung, wenn er sich ohne festen Wohnsitz herumtreibt und wenn er seinen Lebensunterhalt durch Bettelei und durch kleinere Diebstähle bestreitet* Er verletzt die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens der Bürger, wenn er seine Pflichten seinen Kindern gegenüber mißaohtet und sie vielleicht noch zu einer asozialen Lebensweise und zu Straftaten gegen die verschiedenen Formen des Eigentums (vgl* § 145 StGB) verleitet* ner gesetzliche Tatbestand unterscheidet drei Be ge hungs foremen : - Der Täter entzieht sich hartnäokig aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit, obwohl er arbeitsfähig ist. Diese Voraussetzung ist z*B* dann erfüllt, wenn der Täter mehrfach ermahnt wurde, seiner Arbeit wieder ordnungsgemäß naohzu- fehen oder wenn ihm entsprechende Stellen, die seiner aohlichen Qualifikation entspreohen, nacngewiesen worden sind* Hier ist u.U* eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich* um das Simulieren einer Krankheit oder einer gesundheitlichen Behinderung mit Sioherheit aufzuklären. Diese Form des asozialen Verhaltens ist ganz entscheidend mit der Gesamtentwioklung der Täterpersönliohkeit verbunden* Auf ein einmaliges Bummeln muß mit arbeitsreohtliohen Mitteln reagiert werden; es kann aber nicht als ein strafbares asoziales Verhalten beurteilt werden* Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die für die Ausgabe von Sozialfürsorge entscheidende Bestimmung des § 1. II der Verordnung vom 15* 5* 1968 Über die Allgemeine Sozialfürsorge (GBl* II S* 167), die folgendermaßen lautet: "Hilfsbedürftig ist nioht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt"* Deswegen ist es zur Verhütung weiterer Kriminalität über die aus diesem Grunde erfolgte 40;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 40 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 40) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 40 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 40)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 8 1970, Prof. Dr. Hinderer (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Hans Lischke (Oberstes Gericht der DDR), Dr. Wolfgang Peller (Ministerium der Justiz), Straftaten gegen die staatliche Ordnung, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1970 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 1-64).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit ausgehende konsequente, schwerpunktmäßige Arbeit zu verwirklichen. Deshalb ist die Sicherung und Bearbeitung der politischoperativen Schwerpunkte weiter zu verstärken und inhaltlich zu qualifizieren.

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