Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 33

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 33 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 33); Als Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sind ausschließlich Erziehungsmaßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte (§ 29 StGB) und die leiohtesten Strafen ohne Freiheitsentzug vorgesehen. Man kann daraus entnehmen, daß es sich um ein Delikt handelt, das die Grenze zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einem Vergehen nur geringfügig überschritten hat. übrigens kann unter den Voraussetzungen des § 43 StGB ausnahmsweise einmal auf eine Freiheitsstrafe erkannt werden. Ist es zu den im Gesetz bezeiohneten Folgen nicht gekommen, kann das Verhalten nur als Ordnungswidrigkeit beurteilt werden (gern. § 2 der Verordnung vom 16. 3# 1968 über Ordnungswidrigkeiten - GBl. II S. 359). 7. Aufgabe : Erklären Sie den wesentlichen Unterschied der Tatbestände der §§ 221 und 223 StGB, wobei auf die Versohiedenartigkeit der Handlungen nicht einzugehen ist ! 10. Der ungesetzliche Grenzübertritt (§ 213 StGB) Das Strafrecht leistet einen entscheidenden Beitrag zur allseitigen Gewährleistung der Sicherheit an der Staatsgrenze (vgl. dazu Art. 7, I der Verfassung der DDK). Insbesondere ist es zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürger der DDE nicht gestattet, - widerrechtlich in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik einzudringen, - sich widerrechtlich im Gebiet der DDE aufzuhalten und - ohne staatliche Erlaubnis das Gebiet der DDR zu verlassen. Das sind zugleich die hauptsächlichsten Begehungsformen von Grenzverstößen, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 33;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 33 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 33) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 33 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 33)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 8 1970, Prof. Dr. Hinderer (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Hans Lischke (Oberstes Gericht der DDR), Dr. Wolfgang Peller (Ministerium der Justiz), Straftaten gegen die staatliche Ordnung, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1970 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 1-64).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammenwirkten, handelt es sich in der Regel um solche Personen, die bereits längere Zeit unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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