Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 27

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 27 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 27); Außerdem werden die Burger in ihrer staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit oder wegen ihrer Zugehörigkeit zu staatlichen oder gesellschaftlichen Organen oder zu einer gesellschaftlichen Organisation gesohützt. Bestraft wird wegen Staatsverleumdung schließlich auoh, "wer in der Öffentlichkeit Äußerungen faschistischen oder militaristischen Charakters kundtut". Diese Bestimmung wurde im Strafgesetzbuch neu aufgenommen; sie ist nach den praktischen Erfahrungen notwendig geworden, weil es verschiedentlich vorkommt, daß Personen z.B. in angetrunkenem Zustand faschistische oder militaristische Oedanken ausspreohen, ohne daß es sich dabei um eine Verherrlichung von Faschismus und Militarismus mit der in § 106 StGB charakterisierten Zielstellung handelt. Wegen der Abgrenzung der Staatsver-leumdung zur berechtigten Kritik ist es erforderlioh, derartige Äußerungen in ihrem tatsächlichen Zusammenhang aufzuklären, zu prüfen und zu beurteilen* Man muß sich dazu mit dem unmittelbaren Anlaß der Äußerung, n&t dem Motiv und der Zielstellung des Täters, mit der Äußerungsform der betreffenden Erklärung, mit den Bedingungen, unter denen sie abgegeben wurde sowie mit der Persönlichkeit des Betreffenden eingehender befassen. Diese komplexe Untersuchung ist unerläßlich, um im Einzelfall die Grenzen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit richtig bestimmen und die Handlung strafrechtlich zutreffend beurteilen zu können. Die gleichen Anforderungen gelten für die Abgrenzung zwischen einem Verbrechen gegen die Deutsohe Demokratische Republik und einer Straftat gegen die staatliche Ordnung. Auf die entscheidende Bedeutung dieses Unterschiedes und damit dieser Abgrenzung wurde bereits einleitend hingewiesen. So kann bei einer qualitativ unterschiedlichen Zielstellung des Täters, die sich dann auch in seinem Handeln äußert, eine Straftat in einem Fall als Verbrechen der staatsfeindlichen Hetze (§ 106 StGB) und im anderen Fall als Vergehen der Staatsverelumdung t§ 220 StGB') beurteilt werden. Dabei ist es durchaus möglich, daß sioh die ausgesprochenen Worte bei einem formalen Vergleich ähneln; aber nach den tatbestandsmäßigen Anforderungen kann das 27;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 27 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 27) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 27 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 27)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 8 1970, Prof. Dr. Hinderer (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Hans Lischke (Oberstes Gericht der DDR), Dr. Wolfgang Peller (Ministerium der Justiz), Straftaten gegen die staatliche Ordnung, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1970 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 1-64).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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