Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 24

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 24 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 24); lung des § 216, III StGB in entsprechenden Ausnahmefällen die Anwendung des § 62, III StGB ausgeschlossen ist* Diese Regelung besagt bekanntlich, daß die Strafverschärfung wegen erschwerender Umstande nicht anzuwenden ist, f,wnn sich unter Berücksichtigung der gesamten Umstände die Schwere der Tat nioht erhöht hat”* Da § 62, III StGB höhere Anforderungen als § 216, III StGB stellt, kann diese Frage wohl verneint werden* Allerdings ist es u.E* erforderlich, bei einer solchen Entscheidung zu § 216, III StGB ausdrücklich Stellung zu nehmen. 5* Zusammenrottung (§ 217 StGB) Die Strafbestimmung der Zusammenrottung nach § 217 St® dient der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Aus einer Zusammenrottung können sioh, wenn sie nioht aufgelöst wird, aus einem nichtigen Anlaß heraus weitergehen-de Straftaten ergeben (z.B* Widerstand gegen staatliche Maßnahmen, Rowdytum usw*). Die Auflösung .einer derartigen Ansammlung ist demzufolge eine Maßnahme der Sicherheits organe zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit sowie zur Verhinderung intensiverer Formen der Kriminalität. Das entspricht z.B* den Verantwortlichkeiten, die im Gesetz vom 11* 6* 1968 über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei (GBl* I S. 232) festgelegt sind. Eine wesentliche Voraussetzung besteht darin, daß durch die Ansammlung von Personen die öffentliche Ordnung und Sicher-heit beeinträchtigt wird. Diese Beeinträchtigung kann in unterschiedlicher Weise hervorgerufen werden. So ist es beispielsweise möglich, daß durch die Ansammlung die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird. Ebenso ist es möglich, daß die Personen, die zu der zu-fällig oder organisiert zusammengetretonen Ansammlung gehören, ihren Willen bekunden* gesetzwidrige Handlungen auszuxühren. so daß dann spätestens von diesem Zeitpunkt an auch niont mehr von einer friedlichen Versammlung im Sinne des Art. 28 der Verfassung gesprochen werden kann. Diese Voraussetzung kann u.U* aber auch bei einer Selbstgefährdung der versammelten Personen erfüllt sein, z*B. bei einem Aufenthalt in einem einsturzgefährdeten Raum. 24;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 24 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 24) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 24 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 24)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 8 1970, Prof. Dr. Hinderer (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Hans Lischke (Oberstes Gericht der DDR), Dr. Wolfgang Peller (Ministerium der Justiz), Straftaten gegen die staatliche Ordnung, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1970 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 1-64).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen des Entstehens feindlicher Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ist die Untersuchung gosellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren ein politisch bedeutsamer und relativ eigenständiger Aufgabenkomplex.

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