Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 22

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 22 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 22); ?H. Willamoski: Neugestaltung strafreohtlieber Bestimmungen zur Bekaempfung des Kowdytums. Der SohSffe 14 (1967"). Nr. 9, S. 312 ff. ? Lisohke/Keil: Zum Tatbestand des Rowdytums NJ 1969, S* 757 Zur Gruppenproblematik: Seidel ?????: Roche: Lisohke/Keil: Lisohke/teil/Seidel/ Dellenbom: NJ 1968, S* 496 NiJ 1969, S* 50 NJ 1969, S* 177 f. NJ 1970, H* 1 4. Schwere Faelle der Beeintraechtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Taetigkeit und des Rowdytums Die Strafbestimmung des ? 216: StGB erfasst die schweren Faelle der Beeintraechtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Taetigkeit und des Rowdytums* Fuer diesen qualifizierenden Tatbestand sind zwei Konsequenzen besonders hervoerzuhe-ben: Einmal wird ausschliesslich die Freiheitsstrafe angedroht, und zwar als Vergehens oder als Verbreohensstrafe. Ferner wird ausser dem Versuch auch das Entwioklungsstadium der Vorbereitung fuer strafbar erklaert* Danach ist ein schwerer Fall z*B* auch dann auzuenehmen, wenn sioh jemand in der Rolle eines Raedelsfuehrers erfolglos darum bemueht hat, eine Gruppe zu organisieren, die nach seinen Plaenen rowdyhafte Handlungen begehen soll* In dem Zusammenhang ist ? 217, II StGB deswegen zu beruecksichtigen, weil darin eine Legaldefinition des Raedelsfuehrers enthalten ist* Naoh dieser Definition ist Raedelsfuehrer ein Taeter, der ein Vergehen oder Verbrechen dieser Art organisiert oder anfuehrt. Die Beispiele eines schweren Falles nach ? 216 StGB werden im Gesetz vollstaendig und abschliessend aufgefuehrt. Die Gerichte sind demzufolge nioht befugt, aus anderen als den hier ausdruecklich bezeichnten Gruenden einen schweren Fall 22;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 22 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 22) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 8 1970, Seite 22 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 22)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 8 1970, Prof. Dr. Hinderer (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Hans Lischke (Oberstes Gericht der DDR), Dr. Wolfgang Peller (Ministerium der Justiz), Straftaten gegen die staatliche Ordnung, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1970 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 8 1970, S. 1-64).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen in der offensiven Auseinandersetzung mit dom Gegner auf den verschiedensten Ebenen zu seiner Entlarvung sowie Verunsicherung und DesInformierung genutzt werden können.

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