Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 66

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 66 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 66); diese Aufgaben wahrzunehmen haben, J Ein verantwortlicher Meister in einem Kraftfahrzeug-Repara-turbetrieb, der einen Wagen mit schadhafter Lenkung oder schadhaften Bremsen oder anderen gefahrvollen Mängeln ausliefert, kann ebenso Täter nach § 194 StGB sein, wie etwa ein Verantwortlicher aus dem Bereich des DAMW, der ein Erzeugnis mit gefahrvollen, ernsthaften Mängeln abnimmt und dadurch die vom Gesetz geforderten Folgen zuläßt, wenngleich er sie selbst nicht verursacht. Besondere Aufmerksamkeit gebührt dabei - wie bereits angedeutet - dem Problem des Verschuldens. Aus der tatbestandlichen Konstruktion des § 194 StGB ist klar ersichtlich, daß Vorsatz sowohl hinsichtlich der verschiedenartigen vom Gesetz genannten Hechtspflichtverletzungen vorliegen muß und auch im Hinblick auf die Verursachung der unmittelbaren Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen gefordert wird. Während das Verletzen von Pflichten bei der Herstellung, Auslieferung und Abnahme von Erzeugnissen oder beim Leisten von Arbeiten evtl, leicht nachweisbar ist und durchaus vom Täter auch zugestanden wird, wird in der Regel eine vorsätzliche Herbeiführung von Gefahren in dem vom Gesetz geforderten Sinne in Abrede gestellt. Das bedeutet, daß einerseits hohe Anforderungen an die Untersuchung des Sachverhalts in seiner Komplexität, vor allem auch hinsichtlich der Einstellung und der Haltungsstile der Persönlichkeiten der Täter zu stellen sind, um zu sachgerechten und umfassenden Wertungen der Verhaltensweisen gelangen zu können. Andererseits wird man davon auszugehen haben, daß insbesondere bedingt vorsätzliches Handeln bezüglich der Herbeiführung unmittelbarer Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Menschen typisch sein v/ird, wobei bei l) Vgl. zu diesen Problemen die Ausführungen im Kommentar zum Strafrecht, Bd. II, S. 215/2*16, Staatsverlag der DDR, Berlin 1969. 66;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 66 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 66) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 66 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 66)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 7 1970, Prof. Dr. H. Bluhm, Prof. Dr. A. Forker, Dr. D. Seidel, Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1970 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 1-120).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Strafgefangene. Bei Nichtbefolgung der Weisungen des Wach- und Sicherungsdienstes durch Inhaftierte und Strafgefangene, sind in Absprache mit dem Dienstvorgesetzten Sicherungsmittel anzuwenden.

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