Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 30

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 30 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 30); 5.5. Objektive Seiten Es werden durch das Gesetz drei Tätigkeitsmerkmale aufgeführt: - In Brand setzen - Durch Feuer oder Explosion vernichten - Durch Feuer oder Explosion beschädigen 5*5*1. In Brand setzen In Brand setzen ist das Entzünden eines Gegenstandes oder eines Teils davon. Es wird vom Täter die Verbrennungsreaktion durch Tun oder Unterlassen eingeleitet. Die Zündquelle als Energieträger muß die für die Zündung eines brennbaren Systems (brennbarer Stoff und Oxydationsmittel) erforderliche Energiemenge liefern. Ist das nicht der Fall, liegt keine vollendete Handlung vor. Die Vollendung des In-Brandsetzens erfordert nicht die teilweise oder gänzliche Zersîörung der im Gesetz bezeichneten Gegenstände. Wenn das Feuer den im Gesetz bezeich-neten Gegenstand erfaßt hat und beschädigte, so reicht das. Auch dürch Glimmen, Schwelen oder Glühen wird die Verbrennungsreaktion eingeleitet. Schwelen ist der oxydative Vorgang an festen Stoffen unter spürtarer Wärmeentwicklung, wobei jedoch noch keine Glimmoder Flaramerscheinungen erkennbar sind. Glimmen ist ein oxydativer Vorgang an festen Stoffen, ein Glühen ohne Flammenerscheinung. 5.5*2* Vernichten oder Beschädigen durch Feuer oder Explosion Es hat sich in der Praxis als unzureichend erwiesen, und es würde sich mit fortschreitender Entwicklung der Wissenschaft und Technik als hemmend herausstellen, wenn das Gesetz lediglich "in Brand setzen" als Begehungsweise bezeichnet hätte. Es wurde im Gesetz deshalb auch die Be gehungsweise ’’durch Feuer oder Explosion vernichten oder beschädigen” unter Strafe gestellt. Es werden dadurch auch Gegenstände geschützt, die selbst nicht brennen, aber durch 30;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 30 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 30) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 30 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 30)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 7 1970, Prof. Dr. H. Bluhm, Prof. Dr. A. Forker, Dr. D. Seidel, Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1970 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 1-120).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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