Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 20

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 20 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 20); dazugehörenden Normativakten für die Anpassung in dieses System einzubeziehen. In diesem Zusammenhang sind vor allem zwei Bestimmungen aus dem 7. Kapitel des StGB zu nennen: Gefährdung der Brandsicherheit § 187 StGB und die Beeinträchtigung der Brand- und Katastrophenbekämpfung § 191 StGB. Die Norm Gefährdung der Brandsieherheit hat große Bedeutung für den vorbeugenden Brandschutz, denn sie richtet sich gegen konkrete Brand- und Explosionsgefahren und soll solche Gefahren mit abwenden helfen. Den Kampf gegen die Ursachen von Bränden und gegen vielfältige Brandgefahren führen wir auf der Grundlage vieler Normativakte, die (im Bereich des Gesundheits-, Arbeitsund Brandschutzes) mehr und mehr zu einem einheitlichen System des sozialistischen Arbeitsschutz- und Brandschutzrechts ausgebaut v/erden müssen. Einen Teil davon - gerichtet gegen die schweren und schwersten Verstöße - bilden auch die Normen des 1. und 2. Abschnittes des 7. Kapitels des sozialistischen Strafgesetzbuches der DDR. Im 1* Abschnitt, dessen Normen im folgenden erläutert werden sollen, werden außer der gesetzlichen Auslegung des Begriffes Gemeingefahr (§ 192 StGB) fünf Normenkomplexe zusammengefaßt : Gefährdung der Brandsicherheit § 187 Brandstiftung § 185 Fahrlässige Verur- Schwere Brandstiftung § 186 Verursachung einer Katastrophengefahr § 190 sachung eines Brandes § 188 Tätige Reue § 189 Beeinträchtigung der Brand- und Katastrophenbekämpfung § 191 20;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 20 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 20) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 20 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 20)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 7 1970, Prof. Dr. H. Bluhm, Prof. Dr. A. Forker, Dr. D. Seidel, Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1970 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 1-120).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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