Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 113

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 113 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 113); dem Aspekt der technischen Revolution im Nachrichtenwesen -die Berücksichtigung der modernen Technik zur Aufgabe der Gesetzgebung. Das Nachrichtenwesen ist so vielseitig in seiner gesellschaftlichen Aufgabenstellung, daß auch das sozialistische Strafrecht, wenn es Anleitung zur Bekämpfung und schrittweisen Überwindung der Kriminalität im Naohrichtenverkehr geben soll, alle Seiten seiner Funktion berücksichtigen muß. Das ist durch die Zuordnung der Straftaten gegen den Nachrichtenverkehr in den Bereichen der Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit im sozialistischen Strafgesetzbuch geschehen. Transport- und Nachrichtenwesen sind, wie dargelegt, in die Verwirklichung aller Funktionen der sozialistischen Staatsmacht einbezogen; darüber hinaus ist ihr strategischer Wert ein markanter Ausdruck ihrer politischen Bedeutung, die über den Bereich ihrer wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Aufgaben hinausgeht. Das sozialistische Strafrecht kann folglich nicht durch die Berücksichtigung nur der ökonomischen Seite der Verkehrsprozesse seine eigene Wirksamkeit mindern. Es muß vielmehr dazu beitragen, daß die staatlichen Untersuchungsorgane und die Organe der sozialistischen Rechtspflege den Straftaten gegen den Nachrichtenverkehr größere Aufmerksamkeit zuwenden und nicht nur den materiellen Wert des Trägers der Nachricht, z. B. die Zahl der unterdrückten Briefe, ihrer Entscheidung zugrunde legen, sondern die Zielsetzung der Nachrichtenübertragung und deren Bedeutung für die Teilnehmer am Post-und Fernmeldeverkehr umfassend einschätzen. Auch die Beschädigung gesellschaftlichen Eigentums bei Angriffen auf die Substanz der Post- und Fernmeldeanlagen ist nur eine Komponente der Gesellschaftswidrigkeit der Straftaten gegen den Nachrichtenverkehr, wenn man berücksichtigt, daß es sich dabei um die Zerstörung oder Beschädigung von Verkehrswegen handelt, die zu einem Netz gehören, das über das gesamte Staatsgebiet ausgebreitet ist und Anschlüsse in die gesamte Welt herstellt. 113;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 113 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 113) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 7 1970, Seite 113 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 113)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 7 1970, Prof. Dr. H. Bluhm, Prof. Dr. A. Forker, Dr. D. Seidel, Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1970 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 7 1970, S. 1-120).

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