Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 6 1970, Seite 34

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 6 1970, Seite 34 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 6 1970, S. 34); fizieren sind, weil ihnen die für § 165 StGB als Wirtschaftsdelikt erforderliche Eigenheit, die insbesondere in der Angriffsrichtung zu sehen ist, fehlt. Desgleichen wird es Handlungen geben, die im alten Rechtssystem eine Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des § 266 StGB (alt) nicht begründeten, vielmehr einen Tatbestand der Wirtschaftsstrafverordnung erfülltejie -Auch sie werden vornehmlich unter dem Aspekt des *165 StGB £u überprüfen sein. Das Oberste Gericht hat in einem Urteil vom 14. Oktober 1968 zum Anwendungsgebiet des § 165 StGB ausgeführt: "Der Begriff des Mißbrauchs ist weiter gefaßt als) der des § 266 StGB (alt). Er umflßt z. B. auch eine solche Pflicht eines Inhabers einer Vertrauensstellung im Sinne des § 165 StGB, Verfügungen und Entscheidung gen zu treffen, die auf eine Erhöhung der Effektivität der wirtschaftlichen Tätigkeit .desbetreffenden \ Betriebes gerichtet sind. Die vorsätzliche Verletzung dieser Pfl±cbirerftÖ±tde Tatbestand des Vertrauens-} mißbrauchs, wenn dadurch ein bedeutender wirtschaftlicher Schaden herbeigeführt wird oder erhebliche persönliche Vorteile für sich oder andere erlangt werden." 1) Zu b): Die Rechtspflichtwidrigkeit der betreffenden, das kriminelle" Handeln ausmachenden FehleitScheidung ergibt sich aus dem oben unter a) genannten Pflichtenkreis des Täters, hängt also mit seiner Entscheidungs- und Verfügungsbefugnis zusammen ÇiCL übrigen vergleiche zum Begriff der Pflich-ten § 9 StGB). Für die tatbestandliche Beschreibung der Handlung wurden leitungsspezifische Begriffe gewählt wie Entscheidung und Maßnahme, wobei auch das pflichtwidrige Unterlassen eingeschlossen ist. Das bestätigt und konkretisiert, daß § 165 nicht gewöhnliche Zueignungshandlungen in der Form der §§ 158 und 159 StGB meint, sondern typi- 1) OG-Urt. V. 14. 10. 1968, NJ 2/1969, S. 56 34;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 6 1970, Seite 34 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 6 1970, S. 34) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 6 1970, Seite 34 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 6 1970, S. 34)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 6 1970, Prof. Dr. E. Buchholz, Dr. D. Seidel, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1970 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 6 1970, S. 1-122).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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