Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 6 1970, Seite 31

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 6 1970, Seite 31 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 6 1970, S. 31); trauensstellung darstellt, also іш Widerspruch zu dem steht, was die Gesellschaft von ihm erwartet. c) - Durch diese reohtspflichtwidrige Entscheidung muß ent- weder ein bedeutender wirtschaftlicher Schaden verursacht (Kausalität) oder ein erheblicher persönlicher Vorteil für den Täter oder andere Ёйгг~("пёЛ1ГгТіЖеегзоЪеп) tatsächlich erlangt (auch Kausalität) worden sein. d) - Auf alle vorgenannten Merkmale muß sich der Vorsatz beziehen - ~ Zu a): Da den Wirtschaftsfunktionären vom sozialistischen Staat und damit von der sozialistischen Gesellschaft immer bedeutsamere ökonomische Werte zur Nutzung, zur planmäßigen Mehrung des Volkseigentums und des Nationaleinkommens in zunehmender Eigenverantwortung der Ökonomischen Einheiten anvertraut werden, ihnen diesbezüglich also große und wachsende Vollmachten und Befugnisse eingeräumt werden, wachsen auf der anderen Seite die Pflichten und die Verantwortung dieser Wirtschaftsfunktionäre gegenüber der sozialistischen Gesellschaft und dem sozialistischen Staat. Es ist notwendig, diese Verantwortung im falle von Pflichtverletzungen - durch entsprechende Verantwortlich-keitsformen abzusichern. Unter diesen Verantwertlichkeits-fbrmen ist als äußerste, d, h. für besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit vorgesehen. Die Verantwortlichkeit пасЗй § 165 StGB ist daher zunächst auf einen dort mit dem Begr1 dungs- oder Verfügung sbefugnis umrissenen Personenkreis eixesehränkt. Darunter fallen insbesondere leitende Wirtschaftsfunk-tYoIr è , wie Werkdirektoren, Fachdirektoren, Hauptbuchhalter, Abteilungsleiter u. ä*, ebenso in zentralen oder örtli n mit ähnlichem Pflichtenkreis und ähnlicher wirtschaftlich bedeutsamer Entscheidungsbefugnis augestattete verantwortliche Mitarbeiter7'Im einzel- 31;
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Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 6 1970, Prof. Dr. E. Buchholz, Dr. D. Seidel, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1970 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 6 1970, S. 1-122).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle forderte -,sie darf nicht losgelöst von der politisch-operativen Lage, von den politisch-operativen Schwe?-punktbereichen und politisch-operativen Schwerpunkten, von, der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge und wertvolle Beiträge anderer Diensteinheiten sind entsprechend zu würdigen. Gewährleistung der ständigen Einflußnahme auf die zielstrebige Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich. Die Leiter haben ständig zu sichern, daß die auf solche Handlungen ergehenden rechtlichen Entscheidungen -nicht als Anlaß zur Entfachung von Hetzkampagnen mißbraucht werden können. Die von der Linie getroffenene rechtliche Einschätzung der Untersuchungsergebnisse wurde in der Regel durch hohe Standhaftigkeit, bewußte operative Disziplin und die Bereitschaft aus, jeden operativen Auftrag unter allen Bedingungen zu erfüllen. Außerdem besitzen sie meist gute Voraussetzungen zur weitgehend selbständigen Einschätzung der politisch-operativen Lage und der sich ergebenden Sicherheitsbedürfnisse im Verantwortungsbereich. Die gründliche Analyse der aktuellen Situation auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und das Zusammenwirken mit den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Organen und Einrichtungen, die Präzisierung oder Neufestlegung der Kontrollziele der und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz.

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