Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 6 1970, Seite 13

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 6 1970, Seite 13 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 6 1970, S. 13); , ' ~ angesehen werden* Oder anders ausgedrückt: Weder darf der Staatsanwalt dem .Werkleiter vorschreiben bzw, sich einmi-schen wie er die Produktion zu leiten hat phoch darf der Werkleiter - im Sinne gesetzwidriger Betriebsjustiz - seinen Betrieb und die darin vorgekommenen Rechtsverletzungen vor dem Staatsanwalt abschirmen* Das'- sozialistische Strafrecht - und damit das entsprechend tätig werdende Rechtspflegeorgan - geht von den gesetzlich fixierten elementaren Verhaltensanforderungen aus und berücksichtigt dabei die ökonomische Bedeutung, die ökonomischen Auswirkungen von Handlungen, die diesen elementaren Anforderungen an verantwortungsbewußtes sachgerechtes Verhaltèn nioht entsprechen* Das sozialistische Strafrecht i differenziert also vor allem zwischen verantwortungsbe-! wußtem und verantwortungslosem Verhalten* Hinsichtlich der ; ökonomischen Bewertung dieses Verhaltens stützt es sich I auf die Beurteilung durch die Ökonomen bzw. durch die öko-$ nomische Leitungstätigkeit des sozialistischen Staates. Das ist auch der entscheidende Grund, warum das neue Strafrecht der DDR keinen allgemeinen Mißwirtschaftsstraftatbestand und keine spezielle strafrechtliche Verantwortlichkeit für Au s s ohußpr о dukt i on kennt* Was wirtschaftlich, rentabel oder ökonomisch effektiv ist oder nicht, kann nicht vom Strafrecht her beurteilt werden. Andererseits kann dem sozialistischen Strafrecht keine formelle Rechts- widrigkeit oder Pflichtverletzung genügen; sie kann straf-., rechtlich nur bedeutsam sein, wenn sie im konkreten Fall ökonomische Schäden mit sich brachte. Deshalb verlangen z.B*die§§"165,166 nicht nur pflichtwidrige Entscheidungen oder Gebrauchsentzug, sondern auch Eintritt entsprechender wirtschaftlicher Schäden. Eine formelle Pflichtwidrigkeit, die im Interesse der Ökonomie vorgenommen wurde (z. B. Ausgliederung überalteter Maschinen, Preisminderung verderbgefährdeter Waren u. ä.) kann also keine (strafrechtliche) Verantwortlichkeit begründen. Auch in dieser Betrachtungsweise kommt die Einheit von Ökonomie 13;
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Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 6 1970, Prof. Dr. E. Buchholz, Dr. D. Seidel, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1970 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 6 1970, S. 1-122).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . dargelegten Erkenntnisse den Angehörigen der Linie Staatssicherheit zu vermitteln.

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