Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 5 1970, Seite 91

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 5 1970, Seite 91 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 5 1970, S. 91); Für das Verhältnis der §§ 162 Abs. 1, Ziff. 4 bzw. T ------------- ' " 1 Ziff. 4 wären folgende Varianten zu beachten: 181 Abs. / 1. /1st der Täter mehrfaoh wegen der in den §§ 162 Abs. 1 Ziff. 4 oder 181 Abs. 1 Ziff. 4 genannten Delikte mit Strafen ohne Freiheitsentzug bestraft worden, und ar begeht nunmehr einen Diebstahl oder Betrug zum Naoh-teil des sozialistischen bzw. persönlichen oder privaten Eigentums, so finden weder die StrafVerschärfungen der §§ 162 bzw. 181 StGB nooh die des § 44 StGB Anwendung, weil die Voraussetzungen hierfür nioht gegeben sind. / 2. Ist ein Täter dagegen wegen der in den §§ 162 Abs. 1, Ziff 4 bzw. 181 Abs. 1 Ziff. 4 genannten Taten, die Vergehen waren, mit Freiheitsstrafe vorbestraft, und er begeht erneut eine Eigentumsstraftat (dritte bzw. zweite Tat), dann finden die strafverschärfenden Bestimmungen der §§ 162, Abs. 1 Ziff. 4“bzw. 181 Abs. 1 Ziff. 4 Anwendung, weil § 44 nur den Rückfall nach vorangegangenen Verbreohen erfaßt. УЗ* Waren die genannten Vortaten djes Täters dagegen Ver-O/' brechen, finden bei erneuter Straffälligkeit (Diebstahl oder Betrug) die Rückfallbestimmungen der §§ 162 bzw. 181 keine Anwendung, wenn auoh die übrigen Voraussetzungen des § 44 vorliegen.Neben der zweimaligen Vorbestraftheit wegen Verbreohen "wird" hielrverlangtri~iiarßr ft äer Öharakt er und dle s оhwëre der gesamt en strafbaren. Handlungen .sowie die"Persönlichkeit des Täters eine besonders nachhaltige Bestrafung erfordernd In diesem Fall'ist~§~“44gegeMbernöTen~ mungen der §§ 162 bzw. 181 die speziellere Norm. Liegen die übrigen Voraussetzungen des § 44 nioht vor, dann ist § 162 Abs. 1 Ziff. 4 bzw. § 181 Abs. 1 Ziff. 4 anzuwenden. j Da § 44 in seiner Mindeststrafandrohung zwisohen Verbrechen (5 Jahre Mindeststrafe) und Vergehen (3 Jahre Mindeststrafe) unterscheidet, ist zu beaohten, ob die Rückfalltat (3. bzw. 2. Tat) ein Verbreohen oder ein Vergehen is-------- ~-------- * - ? У Beispiel: ѣег Täter begeht einen Diehstahl Im Rückfall zum Naohtell des sozialistischen Eigentums mit einem Sohaden von 600,- M. Diese Tat 1st als Vergehen Im Rückfall zu iuall- 91;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 5 1970, Seite 91 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 5 1970, S. 91) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 5 1970, Seite 91 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 5 1970, S. 91)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 5 1970, Dr. W. Griebe, Straftaten gegen das sozialistische, persönliche und private Eigentum, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1970 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 5 1970, S. 1-108).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen.

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