Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 5 1970, Seite 32

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 5 1970, Seite 32 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 5 1970, S. 32); gung ihrer persönlichen Interessen anfertigten, wie Fotoapparate, Gehäuse für Unterwasserkameras, Tauchgeräte und Harpunen für den Tauchsport. Später gingen sie dazu über, Werkzeuge und Materialien, die sie für den Auf- hzw. Aushau ihrer Privatgrundstücke und -fahr-zeuge benötigten, aus dem Betrieb zu entwenden. Im Laufe der Zeit erreichten ihre Handlungen ein derartiges Ausmaß, daß die Täter komplette Werkzeugmaschinen, wie Bohr- und Schleifgeräte, Hobelbänke sowie Kreis- bzw. Bandsägen während ihrer Arbeitszeit auf Kosten des Betriebes herstellten, mit Hilfe von Ausgangsscheinen, die der Abteilungsleiter signierte, aus dem Betrieb brachten und in einer zur Werkstatt umgebauten Tankstelle installierten. Dort setzten sie die Anfertigung von Gegenständen des persönlichen Bedarfs für sich oder Dritte im großen Stil fort. Das dazu benötigte Material beschafften sie sich dadurch, daß sie sich im Laufe der Zeit durch Mehranforderung aus dem Hauptlager bzw. aus niohtverbrauch-tem Material in der feinmechanischen Werkstatt ein sogenanntes Handlager einriohteten und von dort Umlagerungen nach ihrer privaten Werkstatt Vornahmen. 1) In diesen genannten Beispielen handelt es sich um eine so schwerwiegende Schädigung des sozialistischen Eigentums, ein so skrupelloses Vorgehen, daß es sioher nioht sohwerfällt, zu begreifen, daß derartige Handlungen in ihrem ganzen sozialen Gehalt wesensverschieden sind z.B. gegenüber einem Diebstahl eines Kleides im Wert von ca. 130,- M durch eine Verkäuferin, die sonst stets ehrlioh und gewissenhaft ihre Pflichten erfüllt hat, oder gegenüber einem Diebstahl von 150,- M durch eine Kassiererin, weil sie vorübergehend durch überhöhte Ausgaben in GeldSchwierigkeiten geraten war. In solohen extrem gelagerten Fällen wird es daher auch kaum Schwierigkeiten bereiten, sie von ihrer verschiedenartigen Qualität her in der Praxis richtig zu erfassen und f) Dieses Beispiel wurde von Dietsch/Luckner, Das sozialistische Eigentum konsequent schützen, Forum der Kriminalistik H. 8/1968, S. 345 übernommen. 32;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 5 1970, Seite 32 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 5 1970, S. 32) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 5 1970, Seite 32 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 5 1970, S. 32)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 5 1970, Dr. W. Griebe, Straftaten gegen das sozialistische, persönliche und private Eigentum, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1970 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 5 1970, S. 1-108).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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