Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 4 1969, Seite 50

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 4 1969, Seite 50 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 4 1969, S. 50); halt zu leisten in der Lage ist. Sofern bereits durch den Hat des Kreises, Abt. Inneres, eine Aussprache über die umgehende Aufnahme von Arbeit stattgefunden hat und evtl, eine geeignete Arbeitsstelle nachgewiesen wurde, der Unterhaltsverpflichtete sich aber hartnäckig weigert, ein Arbeitsrechtsverhältnis einzugehen, erhöht ein derartiges Verhalten den Grad seiner Schuld. Auch ist bei einem derartigen Verhalten zu prüfen, ob Tateinheit mit § 249 StGB (Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch' asoziales Verhalten) gegeben ist. 2.2.1.5* Oft versuchen Unterhaltsverpflichtete durch häufigen Arbeitsplatzwechsel der Unterhaltsverpflichtung zu entgehen. Als Arbeitsplatzwechsel im Sinne des § 141 StGB gilt nicht der Wechsel der Arbeit innerhalb eines Betriebes, auch wenn er mit einer Ortsveränderung verbunden und aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Häufiger Arbeitsplatzwechsel im Sinne dieser Bestimmung setzt stets voraus, daß der Unterhaltsverpflichtete eigene Handlungsaktivität mit entsprechender subjektiver Zielstellung an den Tag legt. Um auch in solchen Fällen dem Unterhaltsberechtigten die Erlangung des Unterhalts zu ermöglichen, wurde die 2. DurchführungsbeStimmung zur Verordnung über die Pfändung von Arbeitseinkommen erlassen. Sofern trotz eines durch das Gericht erlassenen Pfändungsund Überweisungsbeschlusses zur Pfändung des Arbeitseinkommens bei einem Arbeitsplatzwechsel des Unterhaltsverpflichteten durch den neuen Betrieb (Drittschuldner) keine Überweisung des Unterhalts an den Unterhaltsberechtigten erfolgt, sind die Ursachen dafür sorgfältig zu prüfen. Hat der Unterhaltsverpflichtete bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes den Betrieb getäuscht, indem er den Vermerk im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung über die Aushändigung der Bescheinigung, die das Vorliegen einer Lohn- 50;
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Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium 1969, von Richard Hartmann und Max Lupke, Heft 4, Straftaten gegen Jugend und Familie (StGB - Besonderer Teil - 4. Kapitel), Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 4 1969, S. 1-74).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen sowie der Täterpersönlichkeit als Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige konsequent und differenziert strafrechtlich zur Voran twortvmg gezogen werden kann, aber kein Unschuldiger verfolgt wird, die weitere Vervollkommnung der Zusammenarbeit der tschekistischen Bruderorgane im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird.

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