Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 4 1969, Seite 27

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 4 1969, Seite 27 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 4 1969, S. 27); lieh begangen werden (s. §§ 5 und 6 StGB). Es muß also den Eltern oder Erziehungsberechtigten nachgewiesen werden, daß sie sich beispielsweise verantwortungslos über alle Anzeichen, Hinweise oder Signale für ein nicht geSeilschaft sgeraäßes Verhalten des Kindes oder Jugendlichen hinweggesetzt haben oder solche Informationen bewußt ignorierten und nicht zum Anlaß genommen haben, ihre Pflicht zur Beaufsichtigung und Kontrolle zu erfüllen oder dieser Pflicht im Kähmen des subjektiv Möglichen und objektiv Notwendigen verstärkt nachzukommen. Beispiel: Der 15jährige K.M. bringt ein fabrikneues Fahrrad nach Hause. Auf Befragen der Eltern erklärt er, er habe es von seinem Taschengeld für 25,- M gekauft. Die Eltern begnügen sich mit dieser "Antwort". In den nächsten Tagen hat K.M. plötzlich ein kleines Kofferradio. Auch hierfür gibt er eine ähnliche Antwort. Die Eltern suchen weder die Verbindung mit dem angeblichen Verkäufer dieser Gegenstände, den ihnen der Sohn genannt hatte, noch kontrollieren sie seine Freizeitgestaltung. d) Abs. 2 des § 142 StGB beschreibt die straferschwerenden Umstände, die die Anwendung der Freiheitsstrafe erforderlich machen. Die erfolgsqualifizierenden Merkmale - schwere Schädigung oder Tod des Opfers - können durch die drei im Abs. 1 genannten Begehungsformen verwirklicht werden: Beispiel: 1. Die Mutter unterläßt die Pflege, Wartung und Betreuung des Kleinkindes, so daß es in seiner gesamten Entwicklung retardiert ist. Es ist unterernährt, kann sich selbst kaum bewegen und kann die seinem Lebensalter entsprechenden körperlichen und geistigen Leistungen nicht erbringen. Es muß für längere Zeit in ein Krankenhaus und anschließend in einem Kinderheim untergebracht werden. 2. Hierzu ist der oben genannte Sachverhalt zu rechnen, in dem der Vater seinen Sohn zu seinen nächtlichen Diebstählen als "Gehilfen" mitgenommen hat. Die Gewöhnung an eine solche Lebensweise kann als eine "schwere Schädigung" der sittlichen (sozialen) Entwicklung der Persönlichkeit dieses Kindes beurteilt werden. 27 Aus diesen zwei Beispielen ist ersichtlich, daß vom Merkmal;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 4 1969, Seite 27 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 4 1969, S. 27) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 4 1969, Seite 27 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 4 1969, S. 27)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium 1969, von Richard Hartmann und Max Lupke, Heft 4, Straftaten gegen Jugend und Familie (StGB - Besonderer Teil - 4. Kapitel), Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 4 1969, S. 1-74).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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