Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 3 1969, Seite 41

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 3 1969, Seite 41 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 3 1969, S. 41); Tatumstände ergeben sich in diesem Fall aus den Motiven der Mutter (vgl# OG-Urteil, NJ 1969, S. 54*6). Die im § ІІ3 Abs# 1 Zii'x# ~3 genannten besonderen Tatum stände müssen für die 'Eins chät zung der Schwere der Tat eine solche Bedeutung haben, daß sie die den Tötungsyerbrechen im allgemeinen innewohnende Gesellsch aitsge f ährlichkait im besonderen Maße verringern und den Grad der vorsätzlichen Schjyjjlder (OG-Urteil, NJ 1969, S# 122 und 3ІО) Das Vorliegen besonderer Tatumstände im Sinne der Ziff# 3 ist zu verneinen, wenn diese Umstände bereits mit dem zum Affekt führenden provozierenden Verhalten des Geschädigten erfaßt und bei der Anwendung des §113 Abs. 1 Zixf. 1 berücksichtigt worden sind (OG-Urteil, NJ 1969, S# 4-О5). ber § ІІЗ StGB ändert nicht , den Charakter der begangenen Tötung als Verbrechen im Sinne des § 1 Abs. 3 StGB. Daraus erklärt sich die Strafbarkeit des versuchten Totschlages. Die Strafandrohungen bei Mord und Totschlag entsprechen * dem differenzierten Erscheinungsbild dieser Verbrechen und der~~isherigen Strafpolitik. Im Untersch ied zur i bisherigen Regelung sieht das Gesetz dieTodesstrafe nur in bestimmten Fällen des(Mordesj(§ 112 Abs.2)- und auch bezüglich dieser nur als Kjanvorschrift - vor. (Die generelle Strafandrohung für Mord ist Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren oder lebenslängliche Freiheitsstrafe. Damit ist eine weitgehende Differenzierung dieser allerschwersten Verbrechen gegen die Persönlichkeit möglich. DerTotschlaglmit seinem Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10Jahren Freiheitsstrafe gibt die Möglichkeit, die Tötung skr iminalität geringerer Schwere weitgehend zu differenzieren. Der § ІІЗ schließt als Spezialgesetz-rfür vorsätzliche Tötungsverbrechen die Anwendung des § 14- StGB (Schuldmilderung durch außerge- 4-1;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 3 1969, Seite 41 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 3 1969, S. 41) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 3 1969, Seite 41 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 3 1969, S. 41)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 3 1969, Prof. Dr. habil. Orschekowski, W. Meinel, Die Straftaten gegen die Persönlichkeit und ihre Bekämpfung, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 3 1969, S. 1-130).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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