Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 2 1969, Seite 179

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 2 1969, Seite 179 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 2 1969, S. 179); zur Folge hat, daß der insoweit ausgeschlossene Tatbestand des § 100 StGB nicht die Grundlage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bieten kann, also keine mehrfache Gesetzesverletzung in Form der Tateinheit gegeben ist. Tateinheit ist hingegen möglich zwischen, den §§ 89 und 109 StGB und der staatsfeindlichen Hetze, während § 92 StGB gegenüber § 106 (1) Ziff. 4 StGB das speziellere Gesetz ist und § 106 (1) Ziff. 4 ausschließt. Infolge der qualitativ unterschiedlichen Zielstellung schließt die staatsfeindliche Hetze die tateinheitliche Anwendung der §§ 140, 220, 221, 222, 223 StGB in der Regel aus. Besondere Probleme tauchen im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen der staatsfeindlichen Hetze und der Staatsverleumdung auf. Das folgt vor allem daraus, daß die Verbrechen der staatsfeindlichen Hetze den Straftaten der Staatsverleumdung äußerlich sehr ähnlioh sein können. Trotz äußerlich ähnlicher Begehungsweisen unterscheiden sich die Straftaten der StaatsVerleumdung jedoch wesentlich von denen der staatsfeindlichen Hetze. Die Staatsverleumdung ist keine gegen die Grundlagen der Staats-oder Gesellschaftsordnung in der Deutschen Demokratischen Republik gerichtete Straftat. Sie ist in ihrer Einheit von objektiven und subjektiven Merkmalen nicht darauf gerichtet, die DDR zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln, und sie ist in der Regel auch von ihrer objektiven Schwere her gesehen hierzu nicht geeignet. Die Täter haben weder eine staatsfeindliche (tatbezogene) Zielstellung, noch muß die Tat irgendwie Ausdruck feindlicher Auffassungen bzw. Haltungen sein. Es ist vielmehr für die StaatsVerleumdung typisch, daß ihre Täter prinzipiell auf dem Boden unserer Staats und Gesellschaftsordnung stehen und daß ihre Tat Ausdruok alter Lebens- und Denkgewohnheiten ist. Ihre Handlungen sind Ergebnis rückständiger Auffassungen über die staatliche Ordnung, die Tätigkeit staatlicher und gesellschaftlicher Organe sowie 179;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 2 1969, Seite 179 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 2 1969, S. 179) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 2 1969, Seite 179 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 2 1969, S. 179)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 2 1969, Autorenkollektiv, Die Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik (Staatsverbrechen) und ihre strafrechtliche Bekämpfung, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969. Autorenkollektiv: Walter Ziegler (Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR), Dr. Günter Sarge (Vorsitzender des Kollegiums für Militärstraftaten beim Obersten Gericht der DDR), Fritz Mühlberger, Hans Lischke (Oberrichter beim Obersten Gericht der DDR), Dr. Paul Abisch, Dr. Kurt Grathenauer, Dr. Walter Spalteholz (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 2 1969, S. 1-204).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, in irgend einer Art beeinträchtigt wird. Durch den Leiter der Untersuchunqshaftan stalt sind deshalb alle Maßnahmen zur Sicherung der Angeklagten oder Zeugen und ihrer Rechte in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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