Strafrecht der DDR, Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 2 1969, Seite 132

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 2 1969, Seite 132 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 2 1969, S. 132); muß zwangsläufig zur Unterschätzung der Gesellsohaftsgefähr-liohkeit der Sabоtageverbrechen fuhren. Zwischen den einzelnen Sabotagehandlungen und den schädlichen materiellen und ideellen Auswirkungen (Folgen) kann ein Zeitraum von Jahren liegen. Wenn beispielsweise Entwioklungs und Forschungsarbeiten in einem Industriebereich, dessen Erzeugnisse gegenwärtig das Weltniveau mitbestimmen, desor- fanisiert werden, so entsteht bereits ein unmitelbarer Ge-ahrenzustand una damit ein volkswirtschaftlicher Schaden, der jedoch erst in zwei oder drei Jahren siohtbar in Er-scheinung tritt, wenn der Betrieb infolge des Zurückbleibens hinter dem Weltnöohststand seine Produktion nicht mehr absetzen kann. Ein derartiger Schaden, der sich nicht in jedem Fall finanziell quantifizieren lassen wird, ist jedoch auch ein konkreter Schaden, der bei der Einschätzung der Gesell-schaftsgefährlichkeit der Tat und ihrer Schwere unbedingt beachtet "werden muß. Die Sabotage wurde als Unternehmensdelikt ausgestaltet. Wie bei allen Staatsverbrechen muß auch dem Sabоtageverbrechen eine bestimmte objektive Schwere und Geeignetheit, die sozialistische Staats*- oder Gesellschaftsordnung der DDR zu schädigen, zugrunde liegen. Für die Bestimmung der objektiven Schwere und Geeignetheit lassen sich keine generellen, schematischen Kriterien festlegen. Sie müssen in jedem Ein-zelfall gesondert erarbeitet werden. Dafür sind sowohl die objektiven als auch die subjektiven Umstände der Straftat in ihrer dialektischen Einheit zu beachten. Unvertretbar sind solche Auffassungen, daß die objektive Schwere und somit das Vorliegen von Sabotageverbrechen sich allein aus dem zu quantifizierenden finanziellen Schäden ergibt. Der Eintritt eines meßbaren finanziellen Schadens wird für die Tatbestandsmäßigkeit einer Sabotagehandlung nioht verlangt. Der Schaden - der bereits eingetretene oder der moglicherweise zu erwartende bei Sabotageverbrechen kann sowohl materieller als auch ideeller Art sein. Beides muß als Grundlage für die Bestimmung der objektiven Schwere und Geeignetheit unbedingt beachtet werden. In der Regel lassen sich solche Auswirkungen der Sabotage-verbreohen, wie sie z.B. im Verfahren gegen Latinsky siohtbar wurden (Schaffung von Abhängigkeitsverhältnissen gegenüber westdeutschen oder axis ländischen kapitalistischen Wirt- 132;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 2 1969, Seite 132 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 2 1969, S. 132) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial, Heft 2 1969, Seite 132 (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 2 1969, S. 132)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Besonderer Teil, Lehrmaterial für das Fernstudium, Heft 2 1969, Autorenkollektiv, Die Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik (Staatsverbrechen) und ihre strafrechtliche Bekämpfung, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969. Autorenkollektiv: Walter Ziegler (Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR), Dr. Günter Sarge (Vorsitzender des Kollegiums für Militärstraftaten beim Obersten Gericht der DDR), Fritz Mühlberger, Hans Lischke (Oberrichter beim Obersten Gericht der DDR), Dr. Paul Abisch, Dr. Kurt Grathenauer, Dr. Walter Spalteholz (Strafr. DDR BT Lehrmat. H. 2 1969, S. 1-204).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und damit verbunden zur Erhöhung der Rechtssicherheit halten es die Autoren für erforderlich, die bisher sehr abstrakt gehaltene Regelung des umfangreicher und detaillierter zu gestalten.

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