Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 92

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 92 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 92); und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher vom 8. August 1945. Das zugleich vereinbarte Statut für den Internationalen Militärgerichtshof (IMT-Statut) enthielt in Art. 6a c die Tatbestände der Verbrechen gegen den Frieden, der Kriegsverbre-chen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit.19 Wurden die faschistischen Bestimmungen sofort beseitigt, so war es zunächst notwendig, mit dem überkommenen Strafgesetzbuch zu arbeiten. Das ergab sich vor allem daraus, daß der Schutz des staatlichen und wirtschaftlichen Neuaufbaus und die Bekämpfung der hohen Kriminalität ein anwendungsbereites Straf- und Strafprozeßrecht erforderten. Für eine Neukodifikation des Strafgesetzbuches waren aber die gesellschaftlichen Bedingungen objektiv und subjektiv noch nicht gegeben. Das Strafgesetzbuch von 1871 konnte aus verschiedenen Gründen übernommen werden: Die formal-abstrakte Fassung des Gesetzes ließ es zu, diese Strafrechtsnormen im Sinne der neuen gesellschaftlichen Verhältnisse anzuwenden und sie zum Instrument neuer Klassenkräfte umzufunktionieren. Auch der Gesetzeswortlaut, der noch weitgehend die Terminologie der bürgerlich-demokratischen Gesetzlichkeit enthielt, erlaubte es, diese Normen unter den Bedingungen der antifaschistisch-demokratischen Ordnung real mit neuem gesellschaftlichen Inhalt auszufüllen. Darüber hinaus wurde das Strafgesetzbuch durch neue Gesetzgebungsakte in wesentlichen Bestimmungen so abgeändert und ergänzt, daß es auch bei steigenden gesellschaftlichen Ansprüchen seine Aufgaben in der Übergangszeit bis zum Aufbau der sozialistischen Gesellschaft erfüllen konnte. 2.1.2.3. Neue Strafgesetze und Strafrechtspiinzipien Die Herausbildung des neuen Strafrechts vollzog sich in den Brennpunkten des Klassenkampfes, so bei der Bestrafung der Kriegs- und Naziverbrecher, bei der Bekämpfung von Sabotage und Diversion und der Zerschlagung des Schieberund Spekulantentums. Hierbei arbeiteten die Organe der SM AD und der neuen deutschen Staatsmacht eng zusammen. Strafgesetzgebung gegen Kriegs- und Naziverbrecher Die Kriegs- und Naziverbrecher zu bestrafen, war eine weltweite Forderung der Völker. Auch die deutschen Antifaschisten erwarteten von den Justizorganen, „daß sie in Zusammenarbeit mit den antifaschistischen Kräften des deutschen Volkes alle zur Verfolgung der Nazi Verbrecher erforderlichen Maßnahmen sofort und mit äußerster Energie in die Wege leiten“20. Zunächst gab es örtliche Initiativen zur Errichtung von Gerichten zur Bestrafung faschistischer Verbrechen. 19 Vgl. Völkerrecht. Dokumente, Teil I, Berlin 1973, S.225f. 20 Dok. 1945/49, a. a. O., S. 187. 92;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 92 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 92) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 92 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 92)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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