Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 61

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 61 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 61); Einsicht in das gesellschaftlich Notwendige geleitetem Handeln bei der Gestaltung seiner persönlichen und gesellschaftlichen Lebensverhältnisse zu befähigen, dazu jeden in die Kollektivität der sozialistischen Gesellschaft einzubeziehen und keinen zurückzulassen. Dieses der sozialistischen Gesellschaftsentwicklung insgesamt eigene gesetzmäßige Erfordernis auch im Kampf gegen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durchzusetzen, dient die allgemeine Schutz- und Erziehungsfunktion des sozialistischen Strafrechts, die ein notwendiges Moment des staatlich und gesellschaftlich universell organisierten Prozesses der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung bildet. Diese Funktion wird in dialektischer Wechselwirkung ihrer Komponenten sowohl mit Methoden staatlich disziplinierten Zwanges wie ebenso mit Methoden der gesellschaftlich-kollektiven Erziehung, Einwirkung und Hilfe realisiert. Dem entsprechen die im StGB geregelten „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“, die von Erziehungsmaßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte und Strafen ohne Freiheitsentzug gegenüber leichten und weniger schweren Vergehen bis hin zu Straftaten mit Freiheitsentzug gegenüber schwerwiegenden Vergehen, hartnäckig undisziplinierten Straftätern sowie Verbrechen der allgemeinen Kriminalität reichen. Dieses breit gefächerte Maßnahmensystem drückt aus, daß die erzieherische Komponente der allgemeinen Schutz- und Erziehungsfunktion des sozialistischen Strafrechts in der Form entsprechend strengerer Anforderungen an die Wiedergutmachungs- und Bewährungspflicht des Schuldigen auch bei erheblich gesellschaftswidrigen und auch gesellschaftsgefährlichen Straftaten der allgemeinen Kriminalität Platz greift. Ausgenommen hiervon ist allein der Fall schwerer Verbrechen gegen das Leben, wo der tiefgreifende Bruch des Täters mit der sozialistischen Gesellschaft dessen dauernden Ausschluß vom gesellschaftlichen Leben unumgänglich macht. Im Kampf der Arbeiter-und-Bauern-Macht gegen die vom Imperialismus ausgehende friedensfeindliche und konterrevolutionäre Kriminalität geht es demgegenüber dem Wesen nach stets um das Austragen antagonistischer Klassenwidersprüche zwischen Sozialismüs und Imperialismus, die letztlich erst mit der Überwindung des imperialistischen Systems im Ergebnis des weltweiten Sieges des Sozialismus überwunden sein werden. Der Kampf um die Zügelung und Zurückdrängung dieser Verbrechen ordnet sich somit notwendig in den Prozeß der Durchsetzung der Strategie der friedlichen Koexistenz ein, welche die um die Sowjetunion zusammengeschlossenen sozialistischen Staaten sowie die ganze internationale revolutionäre Arbeiterbewegung im Bündnis mit den antiimperialistischen Kräften der Welt konsequent verfolgt. Mit dieser Strategie kämpfen sie für die Erhaltung und dauerhafte Sicherung des Friedens, um die Gewährleistung günstiger internationaler Bedingungen für den Aufbau und das Erstarken des Sozialismus und Kommunismus sowie für den siegreichen Verlauf des weltrevolutionären Prozesses. Als Strategie des Klassenkampfes der internationalen Arbeiterklasse schließt der Kampf um friedliche Koexistenz objektiv das Erfordernis in sich ein, der expansionistischen, aggressiven und konterrevolutionären Strategie und Taktik des Imperialismus, den von ihm permanent ausgehenden Gefahren für die Nationen und Völker mit ebenso permanenter Wachsamkeit und Unversöhnlichkeit zu 61;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 61 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 61) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 61 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 61)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und Weise die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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