Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 581

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 581 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 581); der Strafe bestehen in der allgemeinen und speziellen Prävention. Die allgemeine Prävention besteht darin, durch Androhung der Strafe, die in den Sanktionen der Strafrechtsnormen enthalten ist, Straftaten moralisch ungefestigter Personen vorzubeugen.28 Die spezielle Prävention soll neuen Straftaten der bestraften Personen selbst Vorbeugen. In der Bestimmung des Wesens und der Ziele der Strafe im sowjetischen Recht widerspiegeln sich die Leninschen Ideen über die dialektische Verbindung von Überzeugung und Zwang. Demnach ist der Zwang in der Strafe nicht Selbstzweck, sondern wiederum Mittel der Überzeugung, der Erziehung der Bürger im Geiste der strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. In der sowjetischen Strafrechtsliteratur wird die Frage diskutiert, ob die Bestrafung (kara) neben der Umerziehung und Besserung ein selbständiges Ziel der Strafe ist. Der überwiegende Teil der sowjetischen Strafrechtler verneint diese Frage;29 einige indessen bejahen sie.30 Als richtig erweist sich der erste Standpunkt. Er ergibt sich aus dem Sinn der geltenden Strafgesetze sowie aus den Erfahrungen eines halben Jahrhunderts. Der Zwang (Bestrafung, Repression) ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Erreichung der erzieherischen Ziele des Strafgesetzes. Diesbezüglich wurde im Beschluß Nr. 3 des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR vom 19.7.1959 eine Ungenauigkeit zugelassen, in dem es heißt, daß „die Strafe nicht nur das Ziel der Bestrafung hat, sondern auch das Ziel der Umerziehung der Verurteilten und der Verhütung neuer Straftaten“. Diese Position wurde jedoch als fehlerhaft durch einen speziellen Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR vom 29.11.1962 aufgehoben.31 Wie schon bemerkt, wird in den letzten Jahren in der sowjetischen Theorie der Frage der Wirksamkeit der Strafe und ihren einzelnen Arten erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet. Unter Wirksamkeit der Strafe wird der Grad verstanden, in dem sie ihr Ziel erreicht. In bezug auf die allgemeinpräventiven Ziele der Strafe besteht die Wirksamkeit darin, daß moralisch ungefestigte Bürger von der Straftatenbegehung abgehalten werden; in bezug auf die spezialpräventiven Ziele darin, daß die Straftäter nicht rückfällig werden. Als Gradmesser der Effektivität der Strafe dient der Rückfall. Die Autoren, die diese Position einnehmen, betonen allerdings, daß die Rückfälligkeit in der Regel keineswegs allein eine Folge der Unwirksamkeit der Strafe ist. Auf sie haben viele andere soziale Faktoren Einfluß. So ist M. D. Schargorodski der Ansicht, daß die Wirksamkeit der Strafe beeinflussen a) die Übereinstimmung des Strafgesetzes mit den objektiven Gesetzmäßigkeiten, b) die Beachtung der Prinzipien des sozialistischen Strafrechts, 28 In der sowjetischen Literatur wird eine breitere Auslegung des Art. 20 der Grundlagen gegeben als aus dem wörtlichen Inhalt des Gesetzes folgt. In die allgemeine Prävention wird auch das Ziel der Erziehung aller Bürger zur Aktivität im Kampf gegen die Kriminalität auf genommen (vgl. N. D. Durmanow, Das sowjetische Strafgesetz, Moskau 1967 (russ.). 29 Vgl. Lehrbuch des sowjetischen Strafrechts , Bd. III, a. a. O., S. 31 50;M. D. Schargorodski, Die Strafe, ihre Ziele und Wirksamkeit, Leningrad, S. 17 34 (russ.); I. S. Noj, Wesen und Funktion der Kriminalstrafe im sowjetischen Staat, Saratow 1973, S. 52 104 (russ.). 30 Vgl. 1.1. Karpez, Die Strafe. Soziale, juristische und kriminologische Probleme, Berlin 1975, S. 65 ff. 31 Vgl. Bulletin des Obersten Gerichts der UdSSR, 6/1962, S. 16 (russ.). 581;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 581 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 581) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 581 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 581)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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