Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 576

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 576 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 576); 9.3.3. Umstände, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließen Die geltende sowjetische Strafgesetzgebung kennt zwei Umstände, die eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließen. Das sind Notwehr und Notstand. Als Notwehr werden entsprechend Art. 13 der Grundlagen Handlungen anerkannt, mit denen beim Schutz der Interessen des sowjetischen Staates, der Gesellschaft, der Persönlichkeit oder der Rechte des sich Verteidigenden oder einer anderen Person vor gesellschaftsgefährlichen Angriffen dem Angreifenden ein Schaden zugefügt wird und die zulässigen Grenzen der Notwehr nicht überschritten werden. Die Grundlagen nahmen zum erstenmal den für die Praxis wichtigen Begriff der Überschreitung der Notwehrgrenzen auf. Sie liegt vor, wenn die Art der Verteidigung mit dem Charakter und der Gefährlichkeit des Angriffs offensichtlich nicht überein stimmt. Die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Notwehr in bezug auf den Angriff sind folgende: a) ein bestimmtes Objekt muß angegriffen werden (z. B. die Interessen des Staates, gesellschaftliche Interessen oder persönliche Interessen), das vom Strafgesetz geschützt wird; b) der Angriff muß gegenwärtig sein, d. h. sich im Stadium des Beginns der Verwirklichung der objektiven Seite der Straftat befinden oder unmittelbar bevor stehen (z. B. Annäherung an das Opfer mit der für den Angriff vorbereiteten Waffe); c) der Angriff auf die vom Recht geschützten Objekte muß gesellschaftsgefährlich sein. Die Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit der Verteidigung bestehen erstens im Schutz der strafrechtlich geschützten vielfältigen sozialen Interessen und zweitens in der Angemessenheit der Verteidigung gegenüber dem Angriff. Die Angemessenheit wird im sowjetischen Strafrecht nicht als eine formale Identität der Objekte des Angriffs und der Verteidigung oder der Mittel, der Art und Weise und der Intensität der Handlungen des sich Verteidigenden und des Angreifenden verstanden. Eine derartige Identität entspricht nicht dem Wesen der Notwehr. Der 9 sich Verteidigende verhindert den begonnenen, jedoch noch nicht beendeten Angriff. Deshalb kann der von ihm hervorgerufene Schaden größer als der Schaden sein, der bis zur Verhinderung der Handlungen des Angreifenden verursacht worden ist. Das sowjetische Strafrecht verlangt für die Angemessenheit der Verteidigung gegenüber dem Angriff auch kein bloßes Parieren des Angriffs. Der in Notwehr Handelnde kann und soll nach dem Moralkodex und dem sozialistischen Rechtsbewußtsein aktiver Verteidiger der Interessen der Gesellschaft und der Persönlichkeit vor kriminellen Angriffen sein. Der Notstand liegt gern. Art. 14 der Grundlagen bei einer Handlung vor, die zwar die Merkmale einer im Strafgesetz vorgesehenen Handlung erfüllt, aber zur Beseitigung einer Gefahr begangen wurde, die den Interessen dès Sowjetstaates, gesellschaftlichen Interessen, den Interessen der Persönlichkeit oder den Rechten 576;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 576 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 576) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 576 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 576)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen.

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