Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 575

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 575 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 575); Alter und Zurechnungsfähigkeit bilden zwei obligatorische Merkmale des Subjekts der Straftat, das in der Theorie als allgemeines Subjekt bezeichnet wird. Der engere Begriff „spezielles Subjekt“ setzt das Vorhandensein eines dritten Merkmals, nämlich einer bestimmten Eigenschaft voraus. Das können sein: eine dienstliche Stellung (Amtsperson), die Erfüllung bestimmter Verpflichtungen (Angehöriger der Volksabteilungen, Militärpersonen), die Staatsbürgerschaft (z. B. kann Subjekt des Vaterlandsverrates nur ein Bürger der UdSSR sein), Vorbestraftheit usw. In der sowjetischen Strafgesetzgebung werden in selbständigen Normen die Merkmale solcher speziellen Subjekte aufgezeigt, wie Militärperson, Amtsperson, besonders gefährlicher Rückfalltäter. Durch den Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 18.5.1971 wurde ein einheitlicher Begriff des besonders gefährlichen Rückfalltäters eingeführt. Zur subjektiven Seite des Tatbestandes einer Straftat gehören psychologische Elemente, die die innere Beziehung des Subjekts zur von ihm begangenen gesellschaftsgefährlichen Handlung charakterisieren. Das sind die Schuld, das Motiv und das Ziel. Dabei ist die Schuld obligatorisch, während das Motiv und das Ziel fakultative Merkmale der Straftat sind. Motiv und Ziel der Straftat, die die Gesellschaftsgefährlichkeit einer Handlung wesentlich beeinflussen wie z. B. beim Mord werden von der Disposition der Normen als Elemente des Tatbestandes beschrieben und sind bei der Qualifizierung der Straftat zu berücksichtigen. In den übrigen Fällen werden Motiv und Ziel vom Gericht als die Verantwortlichkeit mildernde oder erschwerende Umstände in Betracht gezogen.24 Zur objektiven Seite der Straftat gehört die äußere Art und Weise des gesellschaftsgefährlichen Verhaltens. Obligatorische Elemente der objektiven Seite sind das Tun oder Unterlassen und der dadurch verursachte Schaden. Fakultative Elemente sind Ort, Zeit, Methode, Situation und Mittel der Straftatbegehung. Die Frage, ob die kriminellen Folgen ein obligatorisches Element des Tatbestandes sind, wird in der sowjetischen Strafrechtsliteratur diskutiert. Die Autoren, die die kriminellen Folgen als fakultatives Element des Tatbestandes betrachten, unterteilen die Straftaten in „formale“ und „materielle“. Die Gegner dieser Konzeption stellen die Existenz sog. „formaler“ nichtschädigender Straftaten in Abrede. Folgende Argumente werden angeführt: Die Konzeption von den formalen Straftaten negiert mechanistisch die Realität nichtmaterieller Schäden infolge von Straftaten wie z. B. ideelle, politische, leitungsorganisatorische u. ä. Schäden. Sie berücksichtigt nicht, daß der durch die Straftat hervorgerufene Schaden ein Grundelement der Gesellschaftsgefährlichkeit der Straftat ist. Sie trennt sogar das Objekt von der Straftat, weil diese mit dem Objekt nur durch die kriminellen Folgen verbunden ist.25 24 Vgl. B.A.Wolkow, Motiv und Ziel der Straftat, Kasan 1968; P. S. Dagel/R. I. Miche jew, Feststellung der subjektiven Seite der Straftat, Wladiwostok 1972 (russ.). 25 Vgl. A. N. Trainin, a. a. O. ; N. F. Kusnezowa, Die Bedeutung der kriminellen Folgen, Moskau 1958 (russ.); A. S.Michlin, Die Folgen der Straftat, Moskau 1969 (russ.). 575;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 575 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 575) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 575 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 575)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen und ihrer schrittweisen Ausmerzung aus dem Leben der Gesellschaft Eins ehr- änkung ihrer Wirksamkeit zu intensivieren und effektiver zu gestalten.

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