Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 567

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 567 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 567); 9.2. Das Strafgesetz 9.2.1. Das System der geltenden sowjetischen Strafgesetzgebung Das System der geltenden sowjetischen Strafgesetzgebung bilden die Unions- und die Republiksstrafgesetze. Die Unionsnormen bestehen entsprechend Art. 2 der Grundlagen aus den genannten „Grundlagen der Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken“ und aus den Unionsgesetzen, die die Verantwortlichkeit für sehr schwere Verbrechen vorsehen (das „Gesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Staatsverbrechen“ von 1958, das „Gesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Militärstraftaten“ von 1958, die Gesetze über die Verantwortlichkeit für eine Reihe schwerer Straftaten, z. B. den Angriff auf Angehörige der Miliz und der Volksabteilungen/Drushinen, für Flugzeugentführung u. a.). Die Normen der Unionsstrafgesetzgebung gehen immer in die Republiksstrafgesetzbücher ein. Als Quellen der Republiksstrafgesetzgebung gelten die Strafgesetzbücher der 15 Republiken sowie einzelne Erlasse, Gesetze und Beschlüsse der obersten Machtorgane der Unionsrepubliken. Die föderative Struktur der sowjetischen Strafgesetze ruft zusätzliche Probleme in der Gesetzgebung und Rechtsanwendung hervor, die mit dem Verhältnis von Unions- und Republiksgesetz und mit der Anwendung der RepubliksStrafgesetzbücher auf Straftaten, die auf dem Territorium verschiedener Republiken begangen wurden, Zusammenhängen.13 Deshalb ist es erforderlich, bei der Verabschiedung von Gesetzen streng die Kompetenzen der Unions- und Republiksstrafgesetzgebung zu beachten. Die Republiksgesetzgebung darf in den Normen ihres Allgemeinen Teils den Grundlagen nicht widersprechen. Das schließt nicht aus, sondern setzt sogar voraus, daß die Strafgesetzbücher der Republik die Normen des allgemeinen Teils präzisieren und ergänzen. Zum Beispiel ergänzte Art. 18 des Strafgesetzbuches der Grusinischen SSR Art. 16 der Grundlagen über den freiwilligen Rücktritt durch einen Absatz II, der den freiwilligen Rücktritt von Teilnehmern regelt. Eigenständigkeiten finden sich in den Strafgesetzbüchern der Republiken bezüglich des Strafensystems, der Strafrahmen für konkrete Straftaten und im System des Besonderen Teils sogar bezüglich der Charakterisierung von Handlungen als Straftat.14 Diese Unterschiede in den Strafgesetzbüchern der Republiken sind bisweilen sehr wesentlich und erscheinen den Rechtstheoretikern nicht immer als begründet. Falls die Unions- und Republiksstrafgesetzgebung Divergenzen aufweist, sind entsprechend der Verfassung die Normen des Unionsrechts anzuwenden. Diese Regel des Primats der Gesetzgebung der Sowjetunion über die Gesetzgebung der Republiken, die die Einheit der Interessen der UdSSR zum Ausdruck bringt, erstreckt sich auch auf die gerichtliche Auslegung der Normen. Der Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts der 13 Vgl. W. A. Kirin, Das Strafgesetz der UdSSR und der Republiken, Moskau 1970 (russ.). 14 Vgl. Besonderheiten der Strafgesetzbücher der Unionsrepubliken, Red. W. D. Menschagin, Moskau 1963 (russ.). 567;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 567 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 567) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 567 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 567)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und gehört nicht zu den Funktionsmerkmalen der . Teilnahmen der an bestimmten Aussprachen und Werbungen können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Bestätigung des Leiters der Diensteinheit über die durchgeführte überprüfung. Während des Aufenthaltes im Dienstcbjskt sind diese Personen ständig durch den benannten Angehörigen der Diensteinheit zu begleiten. Dieser hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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