Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 566

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 566 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 566); ihnen wurden auch einige neue Fragen, z. B. das Verhältnis von Unions- und Republiksstrafgesetzgebung gelöst. Die Ziele der Strafgesetzgebung und der Begriff des Vorsatzes wurden präzisiert. Eine analoge Gesetzesanwendung ließen die Grundsätze nur in begründeten Ausnahmefällen zu. Der Anwendungsbereich der Todesstrafe wurde eingeschränkt und das Institut der Verjährung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eingeführt. In den Jahren 1926 bis 1935 wurden die Strafgesetzbücher der Unionsrepubliken erlassen. Seit Mitte der dreißiger Jahre wurde intensiv an der Vorbereitung von Entwürfen für die Strafgesetzgebung der UdSSR gearbeitet. Der zweite Weltkrieg unterbrach jedoch diese Arbeit bis Ende der fünfziger Jahre. Eine sehr wichtige Etappe der weiteren Entwicklung des sowjetischen Strafrechts war der Erlaß der „Grundlagen der Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken“ im Jahre 1958. Sie widerspiegelten die vierzigjährige Erfahrung der Kodifikation des sowjetischen Strafrechts und die Praxis seiner Anwendung. In ihnen verkörperten sich die sozialen Veränderungen im Lande, die im Ergebnis des völligen und endgültigen Sieges des Sozialismus eingetreten waren. Das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit fand einen vorrangigen Ausdruck. Die Grundlagen des Jahres 1958 formulierten die Institute und Normen des Allgemeinen Teils des sowjetischen Strafrechts ausführlicher und präziser, als das in den Grundsätzen des Jahres 1924 geschehen war. Die Veränderungen und Präzisierungen betrafen solche zentralen Begriffe wie den Begriff der Straftat, der Vorbereitung und des Versuchs, der Teilnahme, des Subjekts der Straftat, praktisch alle Normen des allgemeinen Teils. In den Begriff der Straftat ging das äußerst wichtige Merkmal der Strafrechtswidrigkeit ein. Die analoge Anwendung von Strafrechtsnormen wurde abgeschafft. Die Grundlagen erhöhten in Übereinstimmung mit dem Prinzip des sozialistischen Humanismus das Mindestalter für die strafrechtliche Verantwortlichkeit von 14 auf 16 Jahre und verringerten andererseits die Höchstdauer des Freiheitsentzuges von 25 auf 15 Jahre. Für minderjährige Rechtsverletzer wurde die Möglichkeit geschaffen, die Strafe durch Maßnahmen erzieherischen Charakters zu ersetzen. Die Grundlagen gaben eine exakte, detaillierte Begriffsbestimmung der Teilnahme, der Vorbereitung und des Versuchs, der Umstände, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließen, der Unzurechnungsfähigkeit und der Individualisierung der Strafe. Die Institute und Normen der Grundlagen fanden danach in den 15 Republiksstrafgesetzbüchern, die in den Jahren 1959 bis 1961 erlassen wurden, ihre Ergänzung und Verankerung. Damit bestand ein detailliertes System der Strafgesetzgebung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. 566;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 566 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 566) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 566 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 566)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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