Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 565

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 565 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 565); der bürgerlichen Strafgesetzgebung. Es enthielt einen klassenmäßigen materiellen Begriff der Straftat. Das Strafensystem des Strafgesetzbuches sagte sich von der Idee der Bestrafung (i. S. von „kara“) und Vergeltung los. Artikel 6 des Strafgesetzbuches lautet: „Als Straftat wird jede gesellschaftsgefährliche Handlung oder Unterlassung bezeichnet, die die Grundlagen des sowjetischen Aufbäus und die Rechtsordnung, die von der Arbeiter-und-Bauern-Macht für die Übergangsperiode zum kommunistischen Aufbau geschaffen wurde, bedroht.“ Das Strafgesetzbuch des Jahres 1922 formulierte in Übereinstimmung mit seinem sozialen Wesen die Institute der Notwehr, der Entwicklungsstadien der Straftat und der Teilnahme in anderer Weise als die bürgerlichen Gesetzbücher. Die Notwehr wurde beispielsweise nicht nur bei der Verteidigung der persönlichen Interessen des Angegriffenen als rechtmäßig anerkannt, sondern auch bei der Verteidigung der Interessen des Staates, der Gesellschaft und anderer Bürger. Dieser Inhalt der Notwehr und des Notstandes wurde von allen gegenwärtig geltenden sozialistischen Strafgesetzbüchern beibehalten. Das Strafgesetzbuch des Jahres 1922 lehnte die bürgerliche akzessorische Teilnahmetheorie ab und sah die Verantwortlichkeit der Teilnehmer entsprechend ihrer persönlichen Rolle bei der Begehung der Straftat vor. Bei Vorbereitung, Versuch und Vollendung der Straftat wurden die Täter nach der gleichen Norm des Besonderen Teils unter Berücksichtigung des realen Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat und der Persönlichkeit des Täters strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Artikel 8 des Strafgesetzbuches erklärte als Ziel der Strafe die generelle und spezielle Vorbeugung der Straftaten und Artikel 26 unterstrich, daß „die Strafe zweckgerichtet und gleichzeitig frei von Merkmalen der Quälerei sein muß und für den Straftäter keine unnötigen Leiden verursachen darf“. Das Strafensystem enthielt folgende Strafen: Befristete oder unbefristete Ausweisung aus der RSFSR, Freiheitsentzug mit oder ohne strenge Isolierung, Zwangsarbeit ohne Bewachung, bedingte Verurteüung, V er mögen seinziehung, Geldstrafe, Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte, Amtsenthebung, öffentlicher Tadel, Auferlegung der Pflicht zur Schadenswiedergutmachung. Als zeitweilige und ausnahmsweise anzuwendende Strafmaßnahme außerhalb des Strafensystems wurde die Todesstrafe vorgesehen. Mit der Bildung der UdSSR im Dezember 1922 entstand die Notwendigkeit einer Unions- und Republiksstrafgesetzgebung. Die Verfassung der UdSSR von 1924 legte die Kompetenz der UdSSR für den Erlaß von Grundlagen der Strafgesetzgebung fest, während der Erlaß von Strafgesetzbüchern zur Kompetenz der Republiken gehörte. Die Grundsätze der UdSSR und der Unionsrepubliken von 1924 verankerten, entwickelten und vertieften die hauptsächlichen Bestimmungen des Allgemeinen Teils des ersten sowjetischen Strafgesetzbuches von 1922. In 565;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 565 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 565) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 565 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 565)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gewinnen wollten. Obwohl in beiden Fällen bereits Gespräche mit feindlichnegativen Personen geführt wurden, war es noch zu keinem organisatorischen Zusammenschluß gekommen.

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