Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 543

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 543 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 543); zugerechnet werden. Dieser Stand in der Persönlichkeitsentwicklung wird mit dem Begriff „Schuldfähigkeit“ erfaßt. Sie ist die im individuellen Lebens- und Entwicklungsprozeß erworbene soziale Mindestfähigkeit, sich zur Zeit der T at von den hierfür geltenden Normen und Regeln leiten lassen zu können (§ 66 StGB). Die Schuldfähigkeit ist eine elementare komplexe soziale Eigenschaft oder Fähigkeit und als solche eine besondere Variante der für das Jugendalter typischen Zurechnungsfähigkeit. Sie stellt die unabdingbare persönliche Voraussetzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Jugendlichen dar. Hieraus folgt vor allem: werden mehrere Jugendliche zur Verantwortung gezogen, ist die Prüfung für jeden Jugendlichen gesondert vorzunehmen; bei mehreren insbesondere verschiedenartigen Taten (Tatmehrheit) ist die Schuldfähigkeit für jede selbständige Handlung gesondert festzustellen. Die Schuldfähigkeit darf nicht mit der Frage verwechselt werden, ob der Jugendliche die Rechtsnormen und Regeln auch innerlich billigt und anerkennt und sie auch für sein eigenes soziales Handeln als gültig und verbindlich ansieht. Die Schuldfähigkeit muß also von der erfolgreichen Nutzung dieser Verhaltensdisposition unterschieden werden. Es handelt sich hierbei um das Verhältnis von Möglichkeit und Wirklichkeit. Es ist also zwischen der in der Einheit des sozialen Lebens- und Entwicklungsprozesses erworbenen sozialen Potenz zum gesellschaftsgemäßen Sozialverhalten einerseits und der erfolgreichen persönlichen Nutzung dieser Potenz zu unterscheiden. Die Wahrnehmung der Verantwortlichkeit bildet gerade bei jugendlichen Tätern einen sehr bedeutsamen Erziehungsfaktor: Sie führt zur inneren Anerkennung von elementaren Grundregeln des Gemeinschaftslebens. Durch die Mißbilligung und Zurückweisung ihrer Tat erfahren die straffälligen Jugendlichen, daß die sozialistische Gesetzlichkeit unantastbar und allgemeinverbindlich ist. Die Schuldfähigkeit wird in der Regel mit Vollendung des 14. Lebensjahres erworben. Die Prüfung der Schuldfähigkeit muß somit von dem Entwicklungsstand eines vierzehnjährigen Jugendlichen ausgehen. Sinn, Zweck und Bedeutung der Schuldfähigkeit lassen erkennen, daß es sich um den individuellen und sozialen Entwicklungsstand der jugendlichen Persönlichkeit, nicht aber um den „körperli-. chen“ handelt. Die Besonderheiten in der Aufklärung regelt § 69 StPO. Hier wird u. a. von Umständen gesprochen, die aufzuklären sind und „zur Beurteilung der körperlichen und geistigen Eigenart des Jugendlichen dienen können“. Der Hinweis auf „körperliche Eigenart“ ist ungenau. Das Gesetz kann nur so interpretiert werden, daß damit nicht die Aufklärung von Eigenarten schlechthin, sondern der für das Sozialverhalten relevanten Wirkungen solcher Eigenarten gefordert werden. Die Prüfung der Schuldfähigkeit steht im engen Zusammenhang mit der vom Gesetz geforderten Berücksichtigung entwicklungsbedingter Besonderheiten. Sie ist auch verbunden mit der Aufgabe, die in den Lebens- und Erziehungsverhältnissen liegenden Umstände aufzuklären, soweit diese Auswirkungen auf die Entscheidungsfähigkeit zur Tat hatten. Ein Weg hierzu ist die Persönlichkeitsanalyse. Ihre Ergebnisse dienen insbesondere dazu, 543;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 543 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 543) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 543 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 543)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und in Abhängigkeit von der Wirksamkeit und dem Einfluß Staatssicherheit und seiner Angehörigen entwickelt sich die operative ständig.

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