Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 538

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 538 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 538); liehen Freizeitgestaltung. Bei jungen Menschen mit einem niedrigen Bildungsund Kulturniveau, bei denen ferner keine gesellschaftlich wertvollen Interessen, keine oder geringe geistig-kulturelle Bedürfnisse geweckt und entwickelt sind, können solche Zusammenschlüsse in der Freizeit sozial-negative, also auch strafrechtsverletzende Handlungen begründen. Dabei kommt es vor, daß sich zunächst durchaus normale jugendgemäße Zusammenschlüsse zu Gruppierungen (Cliquen) entwickeln, aus denen heraus Straftaten, insbesondere gegen die öffentliche Ordnung u. ä. begangen werden. Eine derartige Entwicklung ergibt sich oft aus der gleichen „Interessen- und Bedürfnislage“ bereits sozial gefährdeter oder straffällig gewordener Jugendlicher.7 Weitere Ursachen und Bedingungen von Straftaten Jugendlicher resultieren aus destruktiven Einflüssen westlicher Massenmedien. Angesichts der beispielhaften Erfolge der sozialistischen Jugendpolitik versucht der imperialistische Klassengegner in der ideologischen Auseinandersetzung zwischen Imperialismus und Sozialismus in verstärktem Umfange Presse, Rundfunk und Fernsehen auszunutzen, um das individuelle und gesellschaftliche Bewußtsein durch die Propagierung der bürgerlich-imperialistischen Ideologie zu manipulieren. Das ganze Arsenal der Massenmedien wird eingesetzt, um jungen Bürgern die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung als fragwürdig darzustellen, Skeptizismus zu verbreiten, sozialistische Wertvorstellungen verächtlich zu machen und individualistisch-anarchische Denk- und Verhaltensmuster und andere bourgeoise oder kleinbürgerliche Vorstellungen zu suggerieren. Dabei bedient man sich nicht ausschließlich rationaler Argumente, sondern ebenso tiefen- und reklame-psychologischer Techniken, die den eigentlichen sozialen Inhalt in scheinbar neutrale „Signale“ wie Mode, Musik, Sex usw. verpacken.8 8.1.2. Spezielle Probleme der Bekämpfung und Vorbeugung von Jugendkriminalität Die Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten Jugendlicher unterliegt den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten, auf die bereits im Zusammenhang mit den Problemen der Kriminalitätsursachen, der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung und den Aufgaben des Strafrechts eingegangen wurde. Eine Besonderheit für die Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten Jugendlicher ergibt sich aus der oben 7 Vgl. W.Hennig, „Kriminelle Gruppen Jugendlicher“, Neue Justiz, 23/1965, S. 734 ff. und Neue Justiz, 24/1965, S.761 ff.; G. Kräupl, „Der Einfluß sozial fehlentwickelter Jugendlicher auf die Entstehung, Entwicklung, Struktur und Funktion krimineller Gruppen 14 25jähriger“, Staat und Recht, 1/1969, S. 63ff.; К. E. Igoschew, „Die kriminologische Bedeutung der Widersprüche in der Persönlichkeitsentwicklung“, Staat und Recht, 1/1970, S. 124 ff. 8 Vgl. R. Hartmann, „Zur Aufdeckung feindlicher ideologischer Einflüsse im Jugendstrafverfahren“, Forum der Kriminalistik, 10/1970, S.450ff. 538;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 538 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 538) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 538 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 538)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der zuständigen Abteilung. Die für die Lösung dieser Aufgabe erforderlichen kadermäßigen Voraussetzungen hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der ans tal:;äh rend dos goscnten Zci - raunes hoftvollzuges die und wich ,ins aller Mitarbeiter der Linie ist. is; die.

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