Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 534

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 534 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 534); Kapitel 8 Die Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher Für die Verwirklichung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher im Strafverfahren gilt eine Reihe von Besonderheiten, die namentlich in den §§ 65 ff. StGB und §§69 ff. StPO geregelt sind. Jugendlicher im Sinne des Strafrechts der DDR ist nach der Legaldefinition des § 65 StGB, „wer über vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist“. Diese Definition gilt für das Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Strafvollzugsrecht sowie auch für das Ordnungswidrigkeitsrecht (vgl. § 10 OWG und § 17 OWVO). Personen, die noch nicht vierzehn Jahre alt sind, sind nach der Legaldefinition in § 148 Abs. 5 StGB „Kinder“. Als Strafmündige können sie keine strafrechtliche Verantwortung tragen. Jedoch haben die Untersuchungsorgane nach § 99 StPO die Pflicht, Handlungen von Kindern, die objektiv eine Strafrechtsverletzung darstellen, aufzuklären.1 Das Strafrecht der DDR geht davon aus, daß mit der Vollendung des 14. Lebensjahres ein solcher Stand im sozialen Entwicklungsprozeß eines jungen Menschen erreicht wurde, in dem seine Strafmündigkeit gegeben ist. Strafmündigkeit ist der mit Vollendung des 14. Lebensjahres erlangte rechtliche Status einer Person, strafrechtliche Verantwortung tragen zu können. Die gesetzliche Regelung der Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher ist Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Strafrechts. Alle Grundprinzipien des Strafrechts, die in den vorangegangenen Kapiteln behandelt wurden, gelten auch für die strafrechtliche Verantwortlichkeit Jugendlicher. 8.1. Bekämpfung und Vorbeugung der Jugendkriminalität 8.1.1. Probleme des Jugendalters und der Ursachen der Jugendkriminalität Das Strafrecht mit seiner speziellen Regelung der Verantwortlichkeit Jugendlicher ist ein wesentliches rechtliches Instrument zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Es berücksichtigt Besonderheiten, die in der sog. zweiten und dritten Etappe des Jugendalters im Sinne der Jugendforschung eine wesentliche Rolle spielen. 1 Vgl. E.Oehmke, Grundsätze eines rechtlichen Systems der Erfassung und Behandlung der Kinderdelikte, Berlin 1968, jur. Dissertation. 534;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 534 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 534) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 534 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 534)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungahaftanstalt stören oder beeinträchtigen würden, Daraus folgt: Die Kategorie Beweismittel wird er Arbeit weiter gefaßt als in der Strafprozeßordnung.

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