Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 507

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 507 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 507); Voraussetzung für die Anwendung dieser Zusatzstrafe ist, daß wegen der Begehung eines der in §57 Abs. 1 StGB genannten schweren Verbrechen eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren ausgesprochen wird. Das betrifft Verbrechen nach dem 1. und 2. Kapitel des Besonderen Teils StGB sowie schwere Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft und andere schwere Verbrechen, sofern letztere unter Mißbrauch oder zur Erlangung persönlichen Vermögens begangen worden sind und der sozialistischen Gesellschaft erheblichen Schaden zugefügt haben. Die Vermögenseinziehung kann sich auf das gesamte Vermögen des Verurteilten (alle beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie Rechte mit Ausnahme der unpfändbaren Gegenstände) erstrecken, sie kann aber auch als teilweise, nur bestimmte Vermögenswerte betreffende Einziehung ausgesprochen werden. Die nicht einziehbaren Gegenstände sind nach den Vorschriften des Zivilprozeßrechts zu bestimmen. Die Einziehung des Vermögens erfolgt unbeschadet der auf einzelnen Vermögenswerten ruhenden Rechte Dritter; ihr unterliegt aber nur das Vermögen des Verurteilten. Wird die Vermögenseinziehung auf Werte erstreckt, die nicht im Alleineigentum des Verurteilten stehen, so ist auf Einziehung seines daran bestehenden Eigentumsanteils zu erkennen.60 Die rechtliche Wirkung der Vermögenseinziehung besteht darin, daß mit der Rechtskraft des gerichtlichen Urteils das eingezogene Vermögen insgesamt bzw. die im Urteil bezeichneten Vermögenswerte in Volkseigentum übergehen (§ 57 Abs. 3 StGB). Die Verwirklichung der Vermögenseinziehung obliegt gern. §339 Abs. 1 Ziff. 3 StPO dem Rat des Kreises (Abt. Finanzen), in dessen Bereich der Verurteilte seinen Hauptwohnsitz hatte. Hierbei sind die der Einziehung nicht unterliegenden Gegenstände festzustellen und auszusondern; ebenso ist festzustellen, in welcher Höhe der Verurteilte Anteil an nach familienrechtlichen Grundsätzen entstandenem gemeinschaftlichem Eigentum von Ehegatten hat. Die Regelung berechtigter Ansprüche Dritter und die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden erfolgen nach entschädigungsrechtlichen Bestimmungen (vgl. §§47 49 der l.DB zur StPO und die dort zitierten gesetzlichen Quellen). Die Vermögenseinziehung kann unter den gleichen Voraussetzungen wie die Einziehung von Gegenständen selbständig erfolgen, wofür auch dieselben Verfahrensregelungen gelten (§ 57 Abs. 4 StGB). Gegen jugendliche Straftäter ist die Vermögenseinziehung nicht zulässig (§69 Abs. 4 StGB). 6.2.4.$. Die Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte Die Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte (§ 58 StGB) dient als Zusatzstrafe dem Zweck, die für die Arbeiter-und-Bauern-Macht und den einzelnen Bürger beson- 507 60 Vgl. „OG-Urteil vom 21.7.1972“, Neue Justiz, 17/1972, S.522.;
Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 507 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 507) Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 507 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 507)

Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung dar vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen.

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