Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 497

Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Seite 497 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 497); ren Eingriff in seine persönlichen Vermögensverhältnisse darstellt. Im übrigen gelten sinngemäß die für die Bemessung der Geldstrafe als Hauptstrafe dargelegten Grundsätze (vgl. 6.2.2.3). Der Höchstbetrag der zusätzlichen Geldstrafe ist 10 ООО Mark und kann bei aus erheblicher Gewinnsucht begangenen Verbrechen auf 500 000 Mark erhöht werden; ihre Mindestgrenze beträgt 50 Mark (§ 49 Abs. 3, § 36 StGB). Die Höchstgrenze der Zusatzgeldstrafe bei Jugendlichen beträgt 500 Mark (§ 49 Abs. 2, § 69 Abs. 3, §73 StGB). Für die Umwandlung in eine Freiheitsstrafe gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Geldstrafe als Hauptstrafe (§ 49 Abs. 3 StGB). 62.4.2. Die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung Die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung (§ 50 StGB) dient einer höheren erzieherischen Wirksamkeit der Haupt strafe auf den Verurteilten und andere Personen, der Festigung des Rechtsbewußtseins der Bürger und der Mobüisierung der Bevölkerung zur Teilnahme an der Bekämpfung der Kriminalität. Der Anwendungsbereich der öffentlichen Bekanntmachung ist nicht auf bestimmte Straftaten und auch nicht auf die Verbindung mit einer bestimmten Art von Hauptstrafen begrenzt. Ihre Anwendbarkeit ist aber in Abhängigkeit von der Art und den Umständen der Straftat, besonders von ihren gesellschaftlichen Auswirkungen und der Täterpersönlichkeit zu prüfen. Die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung wird namentlich bei schwerwiegenden vorsätzlichen oder auch fahrlässigen Straftaten angebracht sein, die hinsichtlich ihrer spezifischen öffentlichen Auswirkungen, ihrer Häufung u. ä. Umständen es besonders erfordern, die Öffentlichkeit über die Tatsache der Ergreifung und der gerechten Bestrafung des Schuldigen zu informieren, ihre Aufmerksamkeit und Aktivität auf die Verhütung und Aufdeckung bestimmter Straftaten zu lenken bzw. sie über die Notwendigkeit der konsequenten Ahndung solcher Taten aufzuklären. Die öffentliche Bekanntmachung wird wegen der psychologischen Folgen in der Regel ungeeignet sein, wenn der Täter ein Jugendlicher oder eine ältere Person ist. Die vielfältigen Formen der Information der Werktätigen über die Strafrechtsprechung sind auf die umfassende Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte gerichtet. Sofern mit solchen Maßnahmen wie der Mitwirkung des Arbeitskollektivs des Täters im Strafverfahren, der Übernahme von Bürgschaften oder zusätzlichen Erziehungsmaßnahmen bei Verurteilung auf Bewährung eine gesellschaftlich-erzieherische Wirkung bereits effektiver erreicht werden kann, ist für eine öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung kein Raum, Sie sollte deshalb nur erfolgen, wenn sie bei gleichzeitiger Berücksichtigung ihrer Erziehungswirkung auf den Straftäter geeignet ist, breitere Kreise der Bevölkerung im Kampf gegen bestimmte Kriminalitätserscheinungen zu aktivieren. Das Gericht hat die Art und Weise sowie die Dauer der Bekanntmachung nach Maßgabe der mit ihr konkret anzustrebenden Ziele zu bestimmen (§ 50 Abs. 2 32 Lehrbuch StGB 497;
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Dokumentation: Strafrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976 (Strafr. DDR AT Lb. 1976, S. 1-604). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: John Lekschas, Joachim Renneberg. Autoren: Erich Buchholz, Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Wilfried Friebel, Kurt Gömer, Harri Harrland, Richard Hartmann, Walter Hennig, Hiltrud Kamin, John Lekschas, Walter Orschekowski, Joachim Renneberg, Helmut Schmidt, Gertrud Stüler, Heinz Szkibik, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf Kapitel 9: Ninel Federowna Kusnezowa (Moskau). Als Lehrbuch für die Ausbüdung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der unterstellten Leiter führenden Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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